Ablenkung – unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr!

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Foto: pixabay

Sachsen. Die sächsische Polizei kontrolliert heute an mehr als 100 Stellen im Freistaat Sachsen den Verkehr.

Der Fokus liegt dabei auf Ablenkungen im Straßenverkehr. Damit beteiligt sich die Polizei an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ zum Thema „Ablenkung“. Über 300 Polizisten werden am heutigen Tag die Verkehrsteilnehmer kontrollieren, zum Thema Ablenkung aufklären und festgestellte Verstöße entsprechend ahnden.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Während der Fahrt muss die volle Konzentration auf der Straße und dem Verkehr liegen. Wenn der Fahrer während der Fahrt abgelenkt ist, kann es zu schweren Unfällen kommen, heißt es aus dem sächsichen Innenministerium.

Bei nur einer Sekunde Ablenkung legt ein Kraftfahrer, der Tempo 50 fährt, ca. 14 Meter blind zurück. Hier wollen wir die Verkehrsteilnehmer zu den schweren Unfallgefahren sensibilisieren.“ Die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ zum Thema „Ablenkung“ fußt auf einen Beschluss der IMK vom Dezember 2017. Sie wurde neu ins Leben gerufen um schwerpunktmäßig auf aktuelle Verkehrssicherheitsprobleme aufmerksam zu machen. Sie löst den ehemaligen 24-Stunden-Blitzmarathon ab.
In Deutschland gibt es bisher keine statistische Erfassung, ob Ablenkungen am Steuer zu Unfällen geführt haben. In der Schweiz dagegen gilt „Unaufmerksamkeit und Ablenkung“ seit einigen Jahren als eigene Unfallursache. 2013 beispielsweise machten diese rund 30 Prozent aller dort statistisch erfassten Unfälle aus. Internationale Studien sehen sogar mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Ablenkung.

Besonders die Nutzung von Mobiltelefonen steht bei der Aktion im Fokus. Galt das Telefonieren während der Fahrt vor einigen Jahren noch als ablenkend und gefährlich, kostet die Nutzung von Smartphones beim Lesen und Tippen von Nachrichten noch weit mehr Aufmerksamkeit. Die staatlichen Sanktionen wurden demzufolge 2017 nochmals erhöht: 100 Euro Geldbuße und einen Punkt im Fahreignungsregister hat ein Verstoß zur Folge.
Aber auch alle anderen fahrfremden Tätigkeiten und Ablenkung erhöhen die Unfallgefahr. Hierzu zählen z. B. die Interaktion mit Mitfahrern, Essen, Trinken, Rauchen, Körperpflege während der Fahrt. Aber auch die Suche nach Gegenständen im Fahrzeug, Zeitung lesen oder Tanzen zur Musik auf dem Sitz können die Konzentration und die Fahrfähigkeit beeinflussen.
Kritisch sieht die Polizei auch das Tragen von Kopfhörern als Radfahrer und Fußgänger, auch wenn es nicht grundsätzlich verboten ist. Neben der Ablenkungsgefahr besteht für die Verkehrsteilnehmer hierdurch auch das Risiko, Warnsignale (z. B. von Polizei und Rettungsdienten) zu überhören.