Großbardau. Gegen ein Uhr wurden die Floriansjünger von vier Ortsfeuerwehren an die Schläuche gerufen.
Der Rettungsleitstelle wurde ein vermutlicher Gebäudebrand mit Personen im Haus gemeldet. Die Feuerwehren aus Kleinbardau, Großbardau, Grimma und Großbothen eilten sofort zum Einsatzort in die alte Schulstraße. Außerdem wurden Rettungsdienst und Polizei verständigt. Nach erster Lageerkundung wurde jedoch klar, dass es sich hier nicht um einen Gebäudebrand handelt, sondern um eine brennende Fläche auf einem angrenzenden Friedhof, unmittelbar unter dem Fenster des betroffenen Wohnhauses. Die Brandgase zogen ins Wohnhaus. Die Bewohner konnten das Gebäude gerade noch rechtzeitig verlassen, allerdings musste mindestens eine Person rettungsdienstlich, auf Grund von Rauchgasvergiftung, versorgt werden. Es wird von Brandstiftung ausgegangen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Hintergrund: Eine Rauchgasvergiftung ist eine Vergiftung mit in Brandrauch enthaltenen Atemgiften. Andere Bezeichnungen sind z.B. Rauchvergiftung oder Rauchgasintoxikation.
Die Vergiftung des Körpers kann im wesentlichen durch 3 große Gruppen von Atemgiften entstehen:
Erstickungsgase: Bekanntestes Beispiel ist Kohlendioxyd. Es verhindert durch Verdrängung die Aufnahme von Sauerstoff.
Reizgase: z.B. Chlorgas. Reizgase haben eine ätzende Wirkung auf Schleimhäute, Atemwege oder Augen.
Giftgase: z.B. Blausäure oder Kohlenmonoxid. Sie verhindern die Sauerstoffbindung im Blut.
Anzeichen für eine Rauchvergiftung sind:
– Kopfschmerzen, Schwindel, Bewusstseinstrübung
– Erbrechen
– Reizhusten
– Rußpartikel in Mund und Nase
– Mattigkeit
– blaue Haut und Schleimhäute (Vorsicht: bei Kohlenmonoxidvergiftung oft hellrote Hautfarbe!)
– Bewusstlosigkeit, Krämpfe
– Kreislauf- und AtemlähmungSymptome können teilweise erst nach 72 Stunden auftreten. Rauchgasvergiftungen kommen häufig bei Wohnungsbränden vor. Durch die Verbrennung von Mobiliar entstehen eine Vielzahl an Atemgiften. Schon wenige Atemzüge führen meist zur Vergiftung. Als Erste Hilfe Maßnahme kommt nur die Zufuhr von Sauerstoff in Betracht. In diesen Fällen durch das Entfernen aus der verrauchten Umgebung. Bei der Reanimation ist auf den Atemgeruch zu achten. Riecht dieser nach Bittermandel ist auf eine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase Beatmung zu verzichten, da für den Ersthelfer die Gefahr der Cyanidvergiftung besteht. Bereits 3 Atemzüge der giftigen Gase reichen zur Bewusstlosigkeit. Gerade im Schlaf sind diese dann tödlich, da man nicht wach wird. Wie wichtig ein Rauchmelder in diesem Zusammenhang ist, sieht man wenn man sich die Hilfsfristen der Rettungsdienste ansieht. So gibt es in Sachsen eine gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten. Dazu kommen im Schnitt 3-4 Minuten Meldezeit, die bereits vergehen bevor die Feuerwehr oder der Rettungsdienst überhaupt informiert ist.