Dresden. Nach einem tödlichen Verkehrsunfall während einer Polizeiverfolgung im Mai 2026 hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen erhoben. Dem Mann werden unter anderem Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Besonders brisant: Obwohl bei dem Unfall ein 32-jähriger Autofahrer ums Leben kam, befindet sich der Angeklagte inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Mit bis zu 115 km/h vor der Polizei geflüchtet
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 23-Jährige am 9. Mai 2026 gegen 6:30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Kleintransporter von Bad Gottleuba-Berggießhübel in Richtung Pirna gefahren sein.
In der Clara-Zetkin-Straße in Pirna fiel der Mann Polizeibeamten auf, als er mit überhöhter Geschwindigkeit an ihnen vorbeifuhr. Die Beamten nahmen daraufhin die Verfolgung auf.
Gegen 7 Uhr stellten die Einsatzkräfte auf der B172 in Richtung Dresden erneut Sichtkontakt zu dem Kleintransporter her. Der Fahrer soll daraufhin versucht haben, sich einer Polizeikontrolle durch Flucht zu entziehen.
Dabei beschleunigte er laut Anklage seinen Transporter erheblich über die erlaubten 50 km/h hinaus. Teilweise soll er Geschwindigkeiten von bis zu 115 km/h erreicht haben.
Mehrere rote Ampeln missachtet
Die anschließende Verfolgungsfahrt führte innerhalb von rund fünf Minuten von Pirna über Dohna bis zur Dohnaer Straße nach Dresden.
Während seiner Flucht soll der 23-Jährige mehrere rote Ampeln überfahren haben, ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Die wiederholten Aufforderungen der Polizei, anzuhalten, ignorierte er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft.
Tödliche Kollision an Dresdner Kreuzung
An der Kreuzung Dohnaer Straße/Langer Weg kam es schließlich zu dem folgenschweren Zusammenstoß.
Laut Anklage fuhr der Beschuldigte mit etwa 95 km/h trotz roter Ampel in den Kreuzungsbereich. Dort kollidierte sein Kleintransporter mit dem Pkw eines 32-jährigen Mannes, der bei Grünlicht berechtigt in die Kreuzung eingefahren war.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-Jährige dabei mit Tötungsvorsatz handelte.
Durch die enorme Wucht des Aufpralls wurde das Auto des 32-Jährigen nach Angaben der Ermittler rund 75 Meter über die Fahrbahn geschleudert. Der Autofahrer erlitt schwerste Verletzungen. Vier Tage nach dem Unfall, am 13. Mai 2026, erlag er seinen Verletzungen.
Haftbefehl aufgehoben: Angeklagter wieder auf freiem Fuß
Der mutmaßliche Unfallverursacher wurde noch am 9. Mai vorläufig festgenommen. Ab dem 10. Mai befand er sich in Untersuchungshaft. Am 1. Oktober 2026 hob das Landgericht Dresden jedoch den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen auf. Als Begründung führte das Gericht an, dass derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Seit der Entscheidung befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß. Die Frage einer möglichen Schuldunfähigkeit ist damit allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat inzwischen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Neben Mord werden dem 23-Jährigen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte bislang nicht vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.
Landgericht muss über Prozess entscheiden
Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, muss nun das Landgericht Dresden entscheiden. Das Gericht prüft zunächst, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 23-Jährigen die Unschuldsvermutung.












