Dresden. Mit einem umfangreichen Finanzpaket will die Sächsische Staatsregierung die Investitionskraft der Kommunen deutlich erhöhen. Am 31. März 2026 beschloss das Kabinett eine Rechtsverordnung, die regelt, wie Milliardenbeträge aus dem sogenannten Sachsenfonds an Städte, Gemeinden und Landkreise verteilt werden.
Kern der Maßnahme sind Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Insgesamt erhält Sachsen daraus rund 4,83 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2036. Ein Großteil davon – etwa 2,83 Milliarden Euro – ist für die kommunale Ebene vorgesehen.
Klare Regeln für die Verteilung
Die nun verabschiedete Verordnung legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Gelder fließen, wie sie abgerechnet werden und welchen Eigenanteil die Kommunen leisten müssen. Auch Zuständigkeiten für die Bewilligung werden klar definiert. Ziel ist es, die Mittel möglichst effizient und bedarfsgerecht einzusetzen.
Ein Teil der Gelder – rund 1,1 Milliarden Euro – wird über bestehende Förderprogramme des Landes vergeben. Im Fokus stehen dabei zentrale Infrastrukturprojekte:
- etwa 490 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau,
- rund 490 Millionen Euro für den Schulhausbau,
- circa 109 Millionen Euro für Krankenhäuser.
Gerade beim Straßenbau setzt Sachsen auf ein neues Verfahren: Die Mittel werden zunächst pauschal verteilt – 40 Prozent an kreisfreie Städte, 60 Prozent an Landkreise. Innerhalb der Großstädte teilen sich Dresden, Leipzig und Chemnitz die Gelder im Verhältnis 40:40:20. Die konkrete Vergabe erfolgt anschließend auf Basis von Prioritätenlisten und individuellen Förderanträgen.
Mehr Spielraum für eigene Projekte
Der größere Teil der Mittel – rund 1,7 Milliarden Euro – geht direkt als flexible Investitionsbudgets an die Kommunen. Diese werden auf insgesamt 13 Gebietseinheiten verteilt und orientieren sich an der Einwohnerzahl.
Damit erhalten Städte und Gemeinden deutlich mehr Entscheidungsfreiheit: Sie können eigenständig festlegen, welche Projekte vor Ort Priorität haben – etwa in den Bereichen Infrastruktur, Bildung oder Klimaschutz.
Die Auszahlung erfolgt in drei Phasen bis 2036. Der Freistaat Sachsen übernimmt dabei eine Vorfinanzierung: Kommunen können Gelder abrufen, die sie innerhalb von sechs Monaten benötigen, während das Land die Abrechnung mit dem Bund organisiert.
Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Förderverfahren. Die Beantragung und Abwicklung der Mittel sollen weitgehend digital über das Förderportal des Freistaates erfolgen. Grundlage dafür ist das entsprechende Bundesgesetz zur Infrastrukturfinanzierung von Ländern und Kommunen.
Mit dem Gesamtpaket setzt Sachsen auf eine Kombination aus gezielter Förderung und größerer kommunaler Eigenverantwortung. Ob die Milliardeninvestitionen tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Infrastruktur führen, dürfte sich in den kommenden Jahren zeigen.











