Sachsen zieht Bilanz: Rückforderungen bei Corona-Hilfen in Millionenhöhe

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Dresden. Sechs Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown ist die Aufarbeitung der damaligen Soforthilfen in Sachsen in vollem Gange.

Das Rückmeldeverfahren zur Überprüfung der ausgezahlten Zuschüsse zeigt inzwischen deutliche Fortschritte – und bringt zugleich erhebliche Rückforderungen mit sich. Das sächsische Wirtschaftsministerium betont dabei vor allem eines: Betroffene sollen durch großzügige Zahlungsregelungen nicht überfordert werden.

Im Frühjahr 2020 hatte der Bund mit dem Programm „Soforthilfe-Zuschuss“ reagiert, um Kleinstunternehmen und Soloselbstständige vor existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen zu bewahren. Allein in Sachsen wurden damals mehr als 672 Millionen Euro an über 84.000 Empfänger ausgezahlt. Grundlage der Förderung war eine Prognose: Antragsteller mussten abschätzen, ob ihre Einnahmen in einem Zeitraum von drei Monaten nicht ausreichen würden, um laufende betriebliche Kosten zu decken.

Doch die wirtschaftliche Entwicklung verlief in vielen Fällen weniger dramatisch als zunächst befürchtet. Betriebe konnten ihre Tätigkeit früher wieder aufnehmen, Einnahmen stabilisierten sich schneller. Die Folge: Ein Teil der ausgezahlten Hilfen wurde nicht in dem Umfang benötigt, wie ursprünglich angenommen. Damit entstand die Notwendigkeit, zu viel gezahlte Mittel zurückzufordern.

Bereits 2021 hatte die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Empfänger zur eigenständigen Überprüfung aufgerufen. Rund 10.000 Unternehmen und Selbstständige zahlten daraufhin freiwillig etwa 99 Millionen Euro zurück. Das eigentliche Rückmeldeverfahren startete jedoch erst im November 2024 – und stößt seitdem auf eine hohe Beteiligung. Etwa 85 Prozent der rund 66.000 angeschriebenen Empfänger haben sich laut Ministerium bislang beteiligt.

Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß: In rund 65 Prozent der geprüften Fälle wurden Rückforderungen festgestellt. Insgesamt betrifft dies etwa 32.400 Empfänger mit einer Gesamtsumme von 169 Millionen Euro. Im Schnitt müssen Betroffene rund 5.200 Euro zurückzahlen.

Um die finanzielle Belastung abzufedern, setzt der Freistaat seit Mitte 2025 auf umfangreiche Zahlungserleichterungen. Rückzahlungen können über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gestreckt werden – bei vergleichsweise niedrigen Zinssätzen zwischen 0,5 und 1,5 Prozent jährlich. Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen flexibel entscheiden, wann und in welcher Höhe sie Raten leisten.

Besonders weitreichend ist die Möglichkeit, die Forderungsverfolgung ganz einstellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Rückzahlung zu leisten. Dieses Angebot wird stark genutzt: Seit Juli 2025 wurden mehr als 10.000 entsprechende Anträge gestellt, über 9.000 davon bereits bewilligt.

Gleichzeitig zeigt sich, dass nicht alle Rückforderungen widerspruchslos akzeptiert werden. Aktuell sind mehr als 7.000 Widersprüche anhängig, die sich auf ein Volumen von rund 55 Millionen Euro beziehen. Zudem laufen 85 Gerichtsverfahren.

Trotz dieser offenen Punkte rechnet das Wirtschaftsministerium mit einem Abschluss des Verfahrens bis Mitte 2026. Bis dahin können Betroffene weiterhin Anträge auf Zahlungserleichterungen stellen oder in Härtefällen eine individuelle Prüfung beantragen.