Sachsen. Die Bekämpfung von Tierseuchen stellt die sächsischen Veterinärbehörden seit Jahren vor große Herausforderungen.
Krankheiten wie die Afrikanische Schweinepest (ASP), die Geflügelpest oder auch die Blauzungenkrankheit erfordern einen dauerhaften Einsatz von Behörden, Tierhaltenden, Landwirtschaft und Jägerschaft. Sozialministerin Petra Köpping informierte darüber das Kabinett und machte deutlich: „Die Belastung ist groß. Gleichzeitig sehen wir, dass unsere Maßnahmen wirken.“
Ein sichtbarer Erfolg ist die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Durch konsequente Maßnahmen gelang es, die Ausbreitung der Seuche im Freistaat zurückzudrängen. Sachsen investierte dafür erhebliche finanzielle Mittel: Rund 60 Millionen Euro flossen bislang in die ASP-Bekämpfung. Den größten Anteil machte der Bau von etwa 830 Kilometern Festzaun aus, der die Bewegungen des Schwarzwildes begrenzen sollte. Mit der Aufhebung von Sperrzonen konnten inzwischen 480 Kilometer dieser Zäune wieder zurückgebaut werden.
Neben der Schweinepest belastet vor allem die Geflügelpest die Tierhalter und Behörden massiv. Die aktuelle Saison gilt als die heftigste seit Beginn der Aufzeichnungen. In Sachsen fielen mehr als 500.000 Nutztiere – darunter Hühner, Gänse und Puten – der hochansteckenden Krankheit zum Opfer. Die Entschädigungen für betroffene Betriebe tragen das Land und die Tierseuchenkasse jeweils zur Hälfte.
Nach Einschätzung von Ministerin Köpping werden die Herausforderungen künftig eher zunehmen. Globalisierung, Klimawandel und veränderte Umweltbedingungen begünstigten die Ausbreitung von Tierseuchen. „Der Schutz der Tiergesundheit ist von zentraler Bedeutung für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Gesellschaft“, betonte sie. Um Risiken besser zu begegnen, setze Sachsen verstärkt auf Prävention und eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wissenschaft und Tierhaltern. Auch neue Instrumente werden geprüft: So untersucht der Freistaat die Möglichkeiten einer Impfung gegen die hochpathogene Aviäre Influenza. Eine solche Impfung ist nach europäischem Tierseuchenrecht allerdings nur in Ausnahmefällen zulässig.
Grundlage der Maßnahmen ist das europäische Tierseuchenrecht, das bei Ausbrüchen von ASP, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche oder anderen anzeigepflichtigen Erkrankungen strenge Regeln vorsieht. Dazu gehören Handelsbeschränkungen, Sperrzonen sowie – im Ernstfall – die Tötung und Entsorgung ganzer Tierbestände, um eine weitere Ausbreitung der Viren zu verhindern.
Die Tierseuchenbekämpfung dient dabei nicht nur dem Schutz der Tiere, sondern auch der Sicherung der Landwirtschaft und der Begrenzung wirtschaftlicher Schäden. Zugleich trägt sie dazu bei, mögliche Risiken für den Menschen zu minimieren. Für Sachsen bleibt sie damit eine Daueraufgabe – mit hohem Aufwand, aber nachweisbaren Erfolgen.











