Dresden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat das Hauptverfahren gegen acht deutsche Staatsangehörige eröffnet, die der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt werden. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 ordnete der 5. Strafsenat zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft für alle Angeklagten an. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 5 St 4/25.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen die Beschuldigten einer im Februar 2020 gegründeten Gruppierung angehört haben, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nannte. Die Mitglieder hätten rassistische, antisemitische und teils apokalyptische Weltbilder vertreten. Zentrales Element ihrer Ideologie sei der Glaube an einen bevorstehenden „Tag X“ gewesen, an dem es zu einem umfassenden staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch in Deutschland kommen sollte.
Für diesen Fall sollen die Angeklagten geplant haben, weite Teile Sachsens gewaltsam unter ihre Kontrolle zu bringen und dort einen Staat nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten. Die Anklage wirft ihnen vor, dabei die Tötung von Vertretern der staatlichen Ordnung sowie sogenannte ethnische Säuberungen in Kauf genommen oder gezielt geplant zu haben. Zur Vorbereitung dieses Szenarios habe sich die Gruppe systematisch militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft und an paramilitärischen Kampftrainings teilgenommen.
Der 5. Strafsenat, der für Staatsschutzsachen zuständig ist, wird die Hauptverhandlung in der Besetzung mit fünf Richtern führen. Termine für den Prozess sollen in Kürze bekannt gegeben werden. Das Verfahren reiht sich in eine Serie von Ermittlungen und Prozessen gegen rechtsextremistische und staatsfeindliche Netzwerke ein, mit denen die Justiz auf wachsende Bedrohungen der inneren Sicherheit reagiert.











