Sachsens Haushalte haben im Jahr 2024 mehr Abfall produziert als im Vorjahr.
Wie aus der nun veröffentlichten Abfallbilanz des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hervorgeht, fielen insgesamt rund 1,61 Millionen Tonnen Haushaltsabfälle an – das entspricht 397 Kilogramm pro Kopf und damit zwei Kilogramm mehr als 2023.
Ein genauer Blick auf die Abfallarten zeigt, wie sich die Menge zusammensetzt: 121 Kilogramm Restabfall, 172 Kilogramm Wertstoffe, 76 Kilogramm Bioabfälle aus Biotonne und Grünsammlung sowie 28 Kilogramm Sperrmüll und ein Kilogramm Schadstoffe wurden durchschnittlich pro Einwohner entsorgt.
Abfallgebühren steigen – teilweise wegen illegaler Müllentsorgung
Die Bürgerinnen und Bürger mussten im vergangenen Jahr zudem tiefer in die Tasche greifen. 74 Euro betrug 2024 die durchschnittliche jährliche Gebührenlast pro Einwohner – rund 1,42 Euro pro Woche und damit zehn Cent mehr als noch 2023.
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg sind laut LfULG die zunehmenden illegalen Müllablagerungen. Die Kosten für deren Beseitigung erreichten eine neue Höchstmarke: 2,3 Millionen Euro mussten Landkreise, kreisfreie Städte und Abfallverbände für die Beräumung aufbringen. Das Landesamt erinnert daran, dass viele kommunale Entsorgungsangebote kostenfrei zur Verfügung stehen. Trotzdem werden immer häufiger Abfälle in Wäldern, an Straßenrändern oder auf freien Flächen entdeckt – mit teils erheblichen Folgen.
Umweltverschmutzung, Gesundheitsrisiken und hohe Strafen
Illegale Müllablagerungen belasten nicht nur Umwelt und Ökosysteme, sondern verschwenden wertvolle Ressourcen und können die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Wer Abfälle unerlaubt entsorgt, riskiert empfindliche Strafen: Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich. In schweren Fällen – etwa wenn Boden, Luft oder Gewässer verunreinigt werden – droht nach § 326 Absatz 1 StGB sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Appell an die Bevölkerung
Das LfULG ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, illegale Ablagerungen konsequent zu melden. Hinweise können direkt an die örtlich zuständigen Landratsämter oder kreisfreien Städte gerichtet werden. Jede Meldung helfe, Umweltverschmutzung schneller zu beseitigen und Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen.











