Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt 2026 des Landkreises Leipzig

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Die Landesdirektion Sachsen hat das zweite Jahr des Doppelhaushalts 2025/2026 des Landkreises Leipzig genehmigt.

Für das Haushaltsjahr 2026 dürfen Kredite zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen werden, damit die notwendigen Pflichtaufgaben weitergeführt werden können. »Mit den geplanten Investitionen in Straßenbau und Bildung kann der Landkreis die Weichen für die Zukunft stellen«, so der Präsident der Landesdirektion, Béla Bélafi. 2026 plant der Landkreis Investitionen von rund 14,1 Millionen Euro. Da die Eigenmittel für die Pflichtaufgaben nicht ausreichen, wird der Landkreis im kommenden Jahr Kredite für Investitionen von rund zwei Millionen Euro aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf für Investitionen gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist. Gleichzeitig sind für 2026 ordentliche Tilgungsleistungen für investive Darlehen in Höhe von 1,54 Millionen Euro eingeplant.

Der Präsident betonte, dass die weiter angespannte Finanzlage des Landkreises und vieler anderer Kommunen auch künftig eine strenge Haushaltsdisziplin erfordert: »Millionenlöcher lassen sich nicht dauerhaft mit Krediten schließen. Die Verschuldung steigt. Einnahmen und Ausgaben müssen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden – das gelingt nur mit einer Steigerung der Einnahmen und deutlichen Aufgabenreduzierungen, auf die der Landkreis bei gesetzlichen Pflichtaufgaben aber nur begrenzt Einfluss nehmen kann.«

Landrat Henry Graichen: »Wir begrüßen die Freigabe unseres Haushalts durch die Landesdirektion, doch die finanzielle Lage bleibt angespannt. Die gesetzlichen Aufgaben der Landkreise wachsen stetig, ohne dass ihre Finanzierung gesichert ist. Als Landkreis erfüllen wir 99 Prozent Pflichtaufgaben, vor allem im sozialen Bereich – dafür brauchen wir eine verlässliche Grundlage. Zugleich ist es für uns entscheidend, auch in Zukunft wichtige Infrastrukturprojekte, den ÖPNV und weitere Investitionen zuverlässig finanzieren zu können.

Der Landkreis weist kein ausgeglichenes Ergebnis aus. Das heißt, es wird mehr Geld ausgeben, als Einnahmen erwartet werden. Die Zahlungsfähigkeit ist nur noch über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleistet. Die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes werden nur auf Grundlage eines Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung von außergewöhnlichen Haushaltslagen erreicht.

Der Präsident verwies gleichzeitig darauf, dass der Haushalt aufgrund der schwierigen Finanzlage unter Auflagen genehmigt wurde. Der Landkreis Leipzig bleibt weiterhin zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Bis spätestens mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2029 muss ein Haushaltstrukturkonzept vorgelegt werden. Das Haushaltsstrukturkonzept beschreibt konkrete Schritte zur Einnahmensteigerung und Ausgabenreduktion. Ziel ist, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen.

Das erste Jahr des Doppelhaushalts hatte die Landesdirektion Sachsen bereits mit Bescheid vom 20. Juni 2025 freigegeben. Die Entscheidung über das Jahr 2026 wurde ausgesetzt, bis die genauen Erkenntnisse zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 vorlagen. Am 17. Oktober 2025 hat der Landkreis Leipzig seine aktualisierte Haushaltsplanung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht.

Zur Information zum Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Erlass zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen:

Dieser Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.