Grimma. Die thematische Fortschreibung des Regionalplans Leipzig/Westsachsen liegt im ersten Entwurf vor. Im Mittelpunkt steht die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Aktuell läuft die Phase der öffentlichen Beteiligung, in der Bürgerinnen und Bürger sowie politische Gremien Stellungnahmen abgeben können.
Um erste Fragen loswerden zu können, wurden am 12. Mai 2025 Vertreterinnen und Vertreter der 13 Ortschaftsräte der Stadt Grimma eingeladen, sich im Rathaus mit dem Regionalen Planungsverband Leipzig/Westsachsen auszutauschen.
Übergeordnetes Ziel: Zwei Prozent für die Windkraft
Ziel des aktualisierten Regionalplans ist es, bis 2027 etwa zwei Prozent der Fläche der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig als sogenannte Windvorranggebiete festzulegen. Der Planungsverband hat dazu eine Reihe geeigneter Gebiete ermittelt. Im Entwurf geht es ausschließlich um die Ausweisung von Windvorrangflächen. Ob dort tatsächlich Windräder gebaut werden, welche Anlagentypen zum Einsatz kommen oder welche Betreiber in Frage kommen, ist derzeit nicht Bestandteil der Planung.
Für das Gemeindegebiet der Stadt Grimma könnten laut Plan künftig etwa ein Prozent der Gemeindefläche für Windenergie genutzt werden. Kompensiert wird das fehlende Prozent durch andere Kommunen. Durch das Stadtentwicklungsamt wurde errechnet, dass derzeit rund 0,5 Prozent der Gemeindefläche für Windenergie bereits vorgehalten werden.
Mögliche Standorte: Erweiterung und Neubau
Konkret könnten bestehende Windparks wie der Silberberg, Butterberg, Jeesewitz-Ablaß oder Sitten erweitert werden. Darüber hinaus sind neue Standorte in der Diskussion, etwa in der Nähe von Beiersdorf, Bernbruch oder im Bereich zwischen Trebsen und Fremdiswalde. Dabei gilt stets: Neu ausgewiesene Windkraftanlagen müssen mindestens 1.000 Meter Abstand zur nächsten Wohnsiedlung einhalten.
Patrick Halka, Leiter des Regionalen Planungsverbands betonte im Gespräch mit den Ortschaftsräten: „Unsere Aufgabe ist es, geeignete Flächen zu bestimmen. Es ist ein Angebot, das wir machen. Erreichen wir das 2-Prozent-Ziel für die Region nicht, entscheiden andere.“
Anhörungsfrist läuft bis Juli
Noch bis zum 11. Juli können Bürgerinnen und Bürger ihre Hinweise, Einwände oder Vorschläge zum Planungsentwurf auf der Webseite des Beteiligungsportal des Freistaates unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-westsachsen/beteiligung/themen/1052721 einreichen.
Die Ortschaftsräte haben bis Anfang Juni Zeit, ihre Anmerkungen und Bedenken zu erarbeiten. Diese werden anschließend in die offizielle Stellungnahme des Stadtrats Grimma aufgenommen. Aufgrund der notwendigen Beschlussfolge ist ihr Zeitfenster kürzer als das der allgemeinen Öffentlichkeit.