Reichsbürger: „Königreich Deutschland“ verboten!

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Polizei
Symbolbild/Sören Müller

Sachsen. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte des Landeskriminalamtes Wohn- und Geschäftsräume im Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Sächsische Schweiz, Dresden und Leipzig.

In Zusammenarbeit mit der Landesdirektion Sachsen, als vereinsrechtliche Vollzugsbehörde führt das LKA Sachsen die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Umsetzung eines Vereinsverbots im Freistaat Sachsen und in Amtshilfe für die Landesdirektion durch. Grund dafür sei eine Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes.

Mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschafts- und Bundespolizei werden die Liegenschaften des Vereins und Wohnungen von führenden Mitgliedern durchsucht, um Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat heute den Verein „Königreich Deutschland“ verboten. Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen demzufolge den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung. Das „Königreich Deutschland“ ist die größte Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland. Vom Verbot umfasst sind auch die zahlreichen Teilorganisationen des Vereins.  Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen hunderte Einsatzkräfte in sieben Bundesländern Liegenschaften des Vereins und Wohnungen von führenden Mitgliedern, um Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Heute wurde ein bedeutender Schlag gegen die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter durchgeführt. Mit dem sogenannten „Königreich Deutschland“ wurde die größte Vereinigung dieser seit Jahren wachsenden Szene verboten. Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen „Gegenstaat“ in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen. Das kann in unserem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Wir gehen entschlossen gegen diejenigen vor, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung angreifen.“ 

Das Vereinsverbot ist Ergebnis einer engen Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern. Bereits im Vorfeld hatten dazu umfangreiche Ermittlungen und gemeinsame Auswertungen aller beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden stattgefunden.

Die heutigen Vollstreckungsmaßnahmen finden in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt und werden auf Bitten des Bundesministeriums des Innern durch die Länder vollzogen.