Geflügelpest im Landkreis Leipzig: Schutzzone geht in Überwachungszone über

Aufstallpflicht und andere Sicherheitsmaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden

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Foto: Landratsamt Landkreis Leipzig

Landkreis Leipzig. Am 1. März 2025 wurde durch das Lebensmittel- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig der Ausbruch der hochpathogenen Aviärer Influenza A vom Subtyp H5N1 (HPAI; Geflügelpest) in Köllmichen amtlich festgestellt.

Damit sich das Virus und die Krankheit, die Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt wird – nicht weiter ausbreitet, richtete das LÜVA per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung eine Schutzzone ein. Inzwischen wurden alle erforderlichen Untersuchungen in den Beständen, die in der Schutzzone liegen, abgeschlossen –  inklusive Probennahmen. Hinweise auf einen weiteren Ausbruch vor Ort wurden nicht festgestellt. Auch die Laboruntersuchungen der Proben fielen im Ergebnis negativ aus.

Deshalb wurde die Schutzzone durch das LÜVA nun aufgehoben. Die in der bisherigen Schutzzone gelegenen Orte gehen jedoch zunächst in die bis mindestens zum 1. April 2025 bestehende  Überwachungszone über. Falls das Virus in den kommenden Tagen nicht erneut auftritt, kann dann auch diese aufgehoben werden.

Die Überwachungszone ist weiterhin erforderlich, da nach wie vor davon auszugehen ist, dass Wildvögel mit dem Virus infiziert sind. Um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, muss insbesondere der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindert werden. So ist es auch weiterhin erforderlich, die Tiere im geschlossenen Stall oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu behalten. Die anderen Schutzmaßnahmen der „Allgemeinverfügung Überwachungszone vom 3. März 2025“ müssen ebenfalls weiterhin eingehalten werden. Die aktuellen Allgemeinverfügungen gibt es auf der Homepage des Landkreises.