Grimma. Der Stadtrat beschloss am Donnerstag die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen rückwirkend zum 01.01.2025.
Die Satzung gilt für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten sowie Horten, die von der Stadt Grimma betrieben werden. Die Erhöhung der Elternbeiträge wurden laut Stadtverwaltung im Sozialausschuss und im Kulturbeirat vorberaten. Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, beteiligen sich an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen.
Die Elternbeiträge werden auf Basis dieser Satzung festgelegt. Die grundsätzliche Höhe der Elternbeiträge wird anhand der Betriebskostenentwicklung jedes Jahr inkl. der Einrichtungen der Freien Träger neu berechnet. Betriebskosten umfassen auch Personal- und Sachkosten. Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet dann der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und Freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege.
Elternbeiträge finden ihre Rechtsgrundlage letztlich im § 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII. Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrages beantragen, unter Nachweis der Einkommenssituation. Die Beitragspflicht der Eltern entsteht mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung. Das bedeutet für einen Platz je Betreuungsart für die Elternbeiträge in einer Kinderkrippe eine monatliche Steigerung um 17,00 Euro (von 210,00 auf 227,00 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung. Die Elternbeiträge für die Kindergarten- und Hortbetreuung bleiben unverändert. Im Vergleich zu den benachbarten Gemeinden im Landkreis Leipzig bleibt die Stadt Grimma mit dieser Anpassung auch weiterhin im niedrigen Preisbereich.