Grimma. Am 1. September 2024 wählt Sachsen einen neuen Landtag. Wahlberechtigte Bürger in Grimma können ab August die Briefwahlunterlagen anfordern. Das Briefwahllokal im historischen Rathaus Grimma, Markt 27, öffnete am 12. August. Es wird wieder die Möglichkeit geben, die Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen. Die Stadtverwaltung informiert:
Wahlbenachrichtigungsbrief
Bis spätestens 11. August 2024 sollten alle wahlberechtigten Bürger den Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Wer diesen Brief nicht bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, um sein Wahlrecht nicht zu gefährden. Auf der Rückseite des Briefes befindet sich ein Antrag für den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Briefwahlprozess
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 30. August 2024, 16.00 Uhr, beantragen. Dies ist mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder formlos schriftlich, per E-Mail oder persönlich möglich, unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums und der aktuellen Anschrift. Die Unterlagen werden anschließend zugesandt und können in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden. Diese müssen dann per Post, kostenfrei, an das Wahlbüro zurückgesendet werden. Behinderte Wahlberechtigte dürfen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen sind der Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein amtliches Ausweisdokument erforderlich. Personen, die zur Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigt wurden, müssen eine entsprechende Vollmacht vorlegen und dürfen insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich auch auf den Wahlscheinanträgen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 16.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung, Markt 17, eingegangen sein.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Für die Landtagswahlen ist auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, und Wähler werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereitzuhalten, um den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer eintragen zu können. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen, besonders bei Rücksendungen aus dem Ausland, um längere Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
Hier geht es zum Antragsformular: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=14729160
Briefwahlstelle Grimma
Ab dem 12. August bis zum 30. August 2024, 16.00 Uhr, können Wahlberechtigte auch direkt im Briefwahllokal im historischen Rathaus Grimma wählen; Adresse: Markt 27 (Historisches Rathaus), 04668 Grimma; E-Mail: wahlbuero@grimma.de
Öffnungszeiten: montags und donnerstags 9.00-12.00, 13.00-16.00 Uhr, dienstags 9.00-12.00, 13.00-18.00 Uhr sowie freitags 9.00-12.00 Uhr.
Ablauf der Stimmabgabe
Die Wahl in Deutschland ist geheim. In der Wahlkabine geben Wähler allein ihre Stimmen ab. Bei Bedarf können Personen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden, was dem Wahlvorstand mitgeteilt werden muss. Bei der Landtagswahl in Sachsen haben die Wähler zwei Stimmen: Die Erststimme für den Direktkandidaten des Wahlkreises und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Ein Kreuz pro Seite ist zulässig. Fehlerhafte Markierungen können zur Ungültigkeit der Stimme führen. Unterstützung bieten die Wahlhelfer. Mobiltelefone und Kinder sind in der Wahlkabine erlaubt, solange das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Filmen und Fotografieren ist jedoch strengstens verboten.