Wegen Zeigens des „Hitlergrußes“: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Melanie Müller

0
1959
Symbolbild/pixabay

Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anfang Mai 2023 Anklage gegen Melanie Müller wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zum Strafrichter des Amtsgerichts Leipzig erhoben.

Der Angeschuldigten liege laut Staatsanwaltschaft zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig als Sängerin auf einer Veranstaltung öffentlich von der Bühne aus mehrfach den sogenannten „Hitlergruß“ in Richtung des Publikums gezeigt zu haben. Die Angeschuldigte habe demzufolge im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf bestritten.

Das Amtsgericht Leipzig habe nun nach erfolgter Zustellung der Anklage über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Lau § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) können bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe auf die Sängerin zukommen.