Landkreis Leipzig. Am 28.10.2017 übte der Landkreis Leipzig die Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in einer Zwenkauer Schweinemastanlage. Übungsort war die Agrarproduktion Elsteraue mit ihren etwa 5.000 Tieren, die für diesen Samstag ihr Gelände zur Verfügung stellte.
Im Einsatz waren knapp 140 Kräfte aus Katastrophenschutz, Feuerwehren, THW und DRK des Landkreises Leipzig. Geübt wurde die Bildung einer Einsatzleitung unter Leitung der FF Zwenkau, unterstützt durch die Führungsgruppe Elsteraue und den Fachberatern aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, der Polizei, ABC und des Agrarbetriebes.
Für die Personen, die das Betriebsgelände verlassen, wurde eine Dekontaminationsdusche aufgebaut sowie eine Fahrzeugschleuse zur Desinfektion errichtet. Die erforderliche Wasserversorgung hierfür musste über die Distanz von 1,6 km hinweg aufgebaut und stabil betrieben werden. Zudem waren der Betrieb sowie die Zufahrtstraßen zu sperren. Als Stützpunkt und Versorgung der Kräfte errichteten das DKR Kreisverband Leipziger Land im Zwenkauer Gewerbegebiet einen Bereitstellungsraum.
Die Übungs- und Einsatzleiter bedankten sich bei den Frauen und Männern, die bei diesem widrigen Wetter an der Übung teilgenommen haben.
Bereits einen Tag zuvor trat der Tierseuchenstab im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises in Aktion. Laut Übungsszenario wurde am Freitag der Verdacht einer Infektion mit der Klassischen Schweinepest gemeldet. Der Tierseuchenstab des Veterinäramtes erarbeitete entsprechend des Einsatzplanes zur Tierseuchenbekämpfung die Restriktionszonen (ein Sperrbezirk von mindestens 3 km Radius und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km Radius) und bereitete fiktiv die notwendigen Maßnahmen im Betrieb und den Betrieben der Restriktionszonen vor.
Derzeit befindet sich die Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch. Da die Abläufe in der Bekämpfung beider Tierseuchen nahezu identisch sind, konnten sich alle Beteiligten durch die Übung auf eine drohende Gefahrenlage vorbereiten.
Erhöhte Gefahr Afrikanische Schweinepest
Mitte dieses Jahres traten in der tschechischen Republik erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen auf. Mittlerweile wurden in Polen Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet. Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) besteht ein hohes Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland. Die Schweinepest ist für den Menschen unbedenklich, jedoch kann dieser die Krankheit direkt oder indirekt übertragen. Gravierend sind vor allem die wirtschaftlichen Folgen einer Einschleppung in den Haus- und/oder Wildschweinebestand, da die Einrichtung der Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) mit massiven Einschränkungen für die Tierhalter verbunden ist.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig bittet die Landwirte um erhöhte Aufmerksamkeit und möchte die Bevölkerung über die Hintergründe und Risiken dieser Tierseuche informieren.
Infektionsquellen
Ein sehr hohes Einschleppungsrisiko stellen Lebensmittel mit Schweinefleisch dar, das nicht ausreichend erhitzt wurde. So ist das Virus z.B. in gekühlten Schlachtkörpern sieben Monate überlebensfähig, in Gefrierfleisch sechs Jahre und in blutkontaminiertem Erdboden auch bei starker Sonneneinstrahlung bis zu 205 Tage. Mögliche Infektionsquellen sind daher auch z.B. Haus- oder Wildschweinsalami/-schinken aber auch andere Teile von Schweinen wie Häute oder Jagdtrophäen aus mit ASP betroffenen Ländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Tschechische Republik und auch Sardinien).
Das Erhitzen bei 56 Grad Celsius über 70 Minuten beziehungsweise bei 60 Grad Celsius über 20 Minuten ist notwendig, um das Virus zu inaktivieren und damit unschädlich zu machen.
Salamibrot als Risiko
Ein besonderes Risiko stellt die unsachgemäße Entsorgung entsprechender Produkte dar. Darunter zählen z.B. auch Salami- oder Schinkenreste, die achtlos in der Natur entsorgt werden. Dadurch können sich Wildschweine mit dem Erreger infizieren. Zur Erinnerung: Die Verfütterung von Küchenabfällen oder Essensresten an Schweine (Haus- und Wildschweine) ist grundsätzlich verboten!
Menschen und andere Haustiere
Für Menschen und alle anderen Haustierarten außer Schweinen ist das Virus ungefährlich. Sie können sich nicht infizieren, aber den Erreger in die Schweinebestände einschleppen. Daher sind die Hygienevorschriften bei der Schweinehaltung dringend einzuhalten. Dazu zählt z.B. stalleigene Kleidung, die sichere Unterbringung der Schweine ohne Kontaktmöglichkeit zu Wildschweinen, der kontrollierte Zugang zur Haltung, die Lagerung von Futter und Einstreu geschützt vor Wildschweinen.
Werden Schweine im Auslauf gehalten ist dies beim LÜVA anzuzeigen, die Freilandhaltung muss durch das LÜVA genehmigt werden. Beides ist nur unter strengen seuchenhygienischen Auflagen möglich. Bei Seuchengefahr kann die Aufstallung der Tiere jederzeit durch das LÜVA angeordnet werden.
Bei jedem unklare Krankheitsgeschehen im Schweinebestand ist unbedingt frühzeitig eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest durchzuführen. Dies ist wichtig, da die klinischen Symptome der ASP sehr unspezifisch sind und sich auch nicht alle Tiere des Bestandes, gleichzeitig infizieren müssen.
Wildschweine
Wildschweine dürfen nicht lebend der Natur entnommen werden. Diese Tiere stellen ein sehr hohes seuchenhygienisches Risiko für alle Schweinehaltungen in der Umgebung dar. Die Auswertung der ASP-Meldungen in anderen europäischen Staaten hat ergeben, dass die Untersuchung verendeter Wildschweine für eine frühzeitige Erkennung des Eintrages der ASP sehr entscheidend ist. Daher sind entsprechend der Schweinepest-Monitoring-Verordnung von allen verendet aufgefundenen (Fallwild/Unfallwild) und von erlegten Wildschweinen, die mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische oder klinische Auffälligkeiten zeigen Organ- und/oder Blutproben (auch als Bluttupfer möglich) durch den Jagdausübungsberechtigten zu entnehmen und zur Untersuchung einzusenden. Daneben werden auch gesund erlegte Wildschweine ohne weitere Auffälligkeiten stichprobenartig entsprechend des „Monitorings auf das Virus der ASP/KSP bei Wild-und Hausschweinen in Sachsen“ untersucht.
Sollten verendete Wildschweine (auch mit fortgeschrittener Zersetzung) aufgefunden werden, sind der jeweilige Jagdpächter beziehungsweise die untere Jagdbehörde zu verständigen.
Kontakt:
Untere Jagdbehörde 03433 241-3752 oder – 3753
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Tel. 03433 241-2501, E-Mail lueva@lk-l.de