Landkreis Leipzig. Ab Montag gelten im Landkreis Leipzig neue Quarantäneregeln. Dazu wird die 11. Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von auf positiv auf das Coronavirus getesteten Personen hiermit bekanntgegeben. Ein Infoblatt des Landkreises gibt einen guten Überblick, was zu tun ist.
Grundsätzlich ist es so, dass positiv getestete Personen sowie ungeimpft Haustandangehörige per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet sind, sich unverzüglich abzusondern, d.h. sich eigenverantwortlich in häusliche Quarantäne zu begeben. Für diese Eigenverantwortung bedarf es keinen Anruf mehr aus dem Gesundheitsamt. Die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes werden sich jedoch auf jeden Fall mit den Betroffenen in Verbindung setzen, um weitere Details zu besprechen. Dies geschieht derzeit innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Eingang des Testergebnisses.
„Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der vielen positiven Befunde, auch die Labore ein höheres Aufkommen haben und somit die Meldung an das Gesundheitsamt etwas länger dauern kann. Die schriftliche Bescheinigung (zur Vorlage beim Arbeitgeber) geht Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zu. Arbeitgeber haben 12 Monate Zeit, die Entschädigung bei der Landesdirektion zu beantragen. Das gleiche gilt für Selbstständige.“ Auch Verdachtspersonen, die auf das PCR-Test-Ergebnis warten erhalten eine Bescheinigung, egal, ob der PCR-Test positiv oder negativ ist (nicht geimpfte Kontaktpersonen, die sich absondern müssen, haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Entschädigung) Weitere Informationen zur Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz sind auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen zu finden.
Allgemeinverfügung
Infoblatt