Sachsen. Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Das sind die neuen Reglungen:
Berücksichtigt wurden demnach die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.
Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gültigen Verordnung weiter.
Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen:
Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen und die Auslastung des ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.
Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Die neue Verordnung wird in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen« veröffentlicht.