Leipzig. Nach einem drastischen Anstieg der Corona-Infektionen binnen weniger Tage verschärft die Stadt Leipzig gemäß der sächsischen Corona-Schutzverordnung die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Zwischen Freitagabend und Montagabend meldete das Gesundheitsamt insgesamt 128 neue Infektionen. Der Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) stieg damit auf 35,1. Damit liegt nun auch Leipzig oberhalb des Schwellenwertes, den die Verordnung des Freistaats als Grenze für weitreichende Maßnahmen festgelegt hat.
Grund für die steigenden Zahlen in Leipzig seien laut Stadtverwaltung vor allem Infektionen in vier Altenpflegeheimen und zwei Asylunterkünften.
Leipzig wird nun auch unverzüglich die durch die Staatsregierung festgelegten Gesundheitsschutzmaßnahmen im Stadtgebiet umsetzen. Dazu zählen unter anderem eine Sperrstunde in der Gastronomie zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr des Folgetages, eine Kontaktverfolgung der Gäste in Gaststätten und Restaurants und eine Maskenpflicht auf definierten öffentlichen Plätzen. Bei privaten Feiern sind nur noch maximal 25 Gäste erlaubt, Veranstaltungen unter freiem Himmel sind nur noch mit höchstens 250 Besuchern möglich, in geschlossenen Räumen gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 150 Personen. Einzelfallentscheidungen durch das Gesundheitsamt sind möglich. Die Stadt wird die neuen Maßnahmen unverzüglich in einer Allgemeinverfügung regeln und veröffentlichen. Die Maßnahmen gelten ab Veröffentlichung.
„Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger in Leipzig, die Schutzmaßnahmen Maske – Hygiene – Abstand ernst zu nehmen. Dies sind die wirksamsten und einfachsten Maßnahmen, mit denen sich jeder selbst schützen kann“, sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung in einer Pressemitteilung. „Vor allem aber können wir so besonders gefährdete Menschen vor einer Ansteckung schützen. Unser Ziel muss es sein, einen zweiten Lockdown zu verhindern. Schulen und Kitas müssen so lange wie möglich geöffnet bleiben, die Wirtschaft muss weiter laufen können. Es liegt an jedem selbst, ob wir dies schaffen. Ich appelliere an die Verantwortung jedes Einzelnen: die Lage ist ernst, leisten Sie Ihren Beitrag, um die Situation beherrschbar zu halten.“
Die wichtigsten Regelungen ab 28. Oktober
Beschränkung der Personenzahl:
- Private Feiern in den eigenen vier Wänden oder abgetrennten Gasträumen sind mit maximal 25 Personen aus dem Familien- und Freundeskreis erlaubt.
- Veranstaltungen sind auf 250 Personen unter freiem Himmel und 150 in geschlossenen Räumen begrenzt.
Maskenpflicht:
- unter freiem Himmel im gesamten Bereich des Innenstadtrings, täglich von 9:00 bis 24:00 Uhr, an Haltestellen/Haltepunkten, auf Wochenmärkten
- im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, insbesondere in Einkaufszentren und Ladenstraßen von Einkaufszentren
- bei Versammlungen
- in Schulgebäuden mit Ausnahme des Unterrichts und Tätigkeiten im Freien
Sperrstunde und Alkohol-Ausschankverbot:
- Schank- und Speisewirtschaften sind von 23 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag zu schließen
- In dieser Zeit ist die Ausgabe von Alkohol in allen Einrichtungen untersagt.
Datenerhebung:
- Erhebung personenbezogener Daten zur Kontaktnachverfolgung ist Pflicht für Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum
- ausgenommen sind Geschäfte, Läden und Verkaufsstände sowie Bereiche mit einer Verweilzeit von weniger als 15 Minuten