Großbardau. Der Bedarf für einen Radweg entlang der Staatsstraße zwischen Grimma und Großbardau ist in der Radverkehrskonzeption Sachsen (RVK) enthalten, ist aber schon seit Jahren gefordert und bisher nicht gebaut.
„Für das Gesamtvorhaben wurde am 1. April 2019 der Vorentwurf genehmigt. Zwischen der Ortsumgehung Grimma und Großbardau wird die S 11 grundhaft ausgebaut, die Defizite in der Linienführung werden beseitigt und es ist der Anbau eines Radweges bis zum Ortseingang Grimma geplant. In der RVK ist der Radweg in die Klasse A (= Realisierung bis 2025) eingeordnet.“ teilte das Landesamt für Verkehr auf Anfrage mit.
Damit die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgen kann, sei aber zunächst das Baurecht herzustellen. „Wir wollen den Antrag auf Planfeststellung im ersten Halbjahr 2020 einreichen. Die Verfahrensdauer ist abhängig vom Inhalt und Umfang der Einwendungen, die von den Trägern öffentlicher Belange und den privat Betroffenen zur Planung vorgebracht werden. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage zum Baubeginn möglich.“
Der Weg bis zur Erlangung des Baurechts sei allerdings aufwändig, da die S 11 innerhalb einer Trinkwasserschutzzone liege. Aus dem Trinkwasserschutzgebot ergeben sich gesonderte Anforderungen an die Straßenentwässerung. „Zuletzt war für die Genehmigung des Vorentwurfes ergänzend noch ein Fachbeitrag nach Wasserrahmen-Richtlinie zu erstellen. Die Straßenplanung erfolgt einschließlich aller notwendigen Fachbeiträge mit der gebotenen Sorgfalt, um das erforderliche Baurechtsverfahren zügig durchführen zu können. Wir rechnen derzeit mit Gesamtkosten für den Straßen- und Radwegbau von etwa 3,5 Millionen Euro.“