Das war der Grund für den Fluglärm am Mittwoch….

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Mittwochabend donnerte es gut eine Stunde lang über der Region, ein Gewitter war das aber nicht.

Etliche Leute beobachteten Mittwochabend den Himmel, denn es dröhnt und donnerte gut eine Stunde lang. Meist sind eigentlich die DHL-Flieger Grund für Fluglärm, nämlich dann wenn die Anflugschneisse durch Wind und Wetter anders gelegt werden muss. Das passiert aber sehr selten und ist gut sichtbar auf Plattformen wie Flighradar.

An diesem Abend jedoch, tauchten da keine Flugzeuge auf. Viele vermuteten schon, dass es sich hier um Militärflugbewegungen handeln könnte und dem war natürlich auch so.

Oberfeldwebel Schmidt vom Luftfahrtamt der Bundeswehr informierte auf Anfrage. Der Landkreis Leipzig  befindet sich unter einem sogenannten TRA. Übersetzt heißt das: „Zeitweilig reservierte Lufträume (Temporary Reserved Airspace-TRA)
Diese TRA wurde am 06.03.2019 in der Zeit von 20:30 Uhr bis 21:40 Uhr Ortszeit von vier Eurofighter der Bundeswehr beflogen. Die Flughöhe lag zwischen 3353m und 5334m.“, so Schmidt.

Für verschiedene Übungsflugvorhaben, insbesondere von Abfangjägern ist es unerlässlich, bestimmte Lufträume für den Zeitraum dieses Trainings von Verkehrsflugzeugen komplett freizuhalten. Nur unter dieser Voraussetzung können diese Übungen effektiv und vor allem sicher durchgeführt werden, da sie in der Regel viel Platz erfordern. Zu diesem Zweck sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, bzw. für den militärischen Flugbetrieb reserviert werden. Dies sind die sogenannten Temporary Reserved Airspace, kurz TRA. Auch Tankmanöver werden über solchen Gebieten geübt.

Symbolbild/pixabay

Während der Aktivierungszeit dürfen sich nur noch dafür freigegebene Luftfahrzeuge in diesem Luftraum aufhalten. Während der Nutzung der TRA ist der zuständige Fluglotse dafür verantwortlich, dass die dort geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nach Beendigung der jeweiligen Übung und dem Ausfliegen der angemeldeten Luftfahrzeuge wird die TRA entweder deaktiviert oder dem nächsten Nutzer zugeteilt.

Zeitweilig reservierte Lufträume (Temporary Reserved Airspace-TRA) Quelle: Bundeswehr