Keine Tiertransporte aus Sachsen in den Nahen Osten

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Symbolbild/pixabay

Dresden. Aufgrund der anhaltenden militärischen Eskalation im Nahen Osten setzt Sachsen Tiertransporte in die Region bis auf Weiteres aus.

Das zuständige Sozialministerium hat seine Genehmigungspraxis entsprechend angepasst und die Veterinärbehörden angewiesen, Anträge für Transporte von Nutztieren in betroffene Länder konsequent abzulehnen.

Betroffen sind Transporte von Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen in eine Vielzahl von Staaten, darunter Israel, die palästinensischen Gebiete sowie mehrere Länder der arabischen Halbinsel und des Nahen Ostens. Grundlage der Entscheidung sind neben der angespannten Sicherheitslage auch aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

Sozialministerin Petra Köpping begründete den Schritt mit erheblichen Risiken für Tiere und Menschen: „Die sich verfestigende Situation auf den Transportrouten in den Nahen Osten lassen aktuell Tiertransporte nicht mehr zu. Das Wohl der Tiere auf dem Transport und nicht zuletzt auch die Gesundheit der begleitenden Beschäftigten können derzeit nicht sichergestellt werden.“

Ein zentrales Problem seien unvorhersehbare Verzögerungen. Durch gesperrte Lufträume und eingeschränkten Flugbetrieb – auch an wichtigen internationalen Drehkreuzen etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar – komme es zu erheblichen Unsicherheiten in der Transportplanung. „Unkalkulierbare Verzögerungen oder auch Umleitungen der Transporte können deren Dauer erheblich verlängern. Damit steigt das Risiko für Stress, Verletzungen und Leiden der Tiere deutlich an. Das ist nicht hinnehmbar“, so Köpping weiter.

Neben dem eingeschränkten Flugverkehr beeinträchtigen auch reduzierte Kapazitäten ziviler Infrastruktur wie Behörden und Hotels die Durchführung der Transporte. Eine verlässliche Planung entlang der gesamten Route sei derzeit nicht möglich, betont das Ministerium. Damit könne auch nicht garantiert werden, dass die Tiere unter Einhaltung der vorgeschriebenen Standards versorgt werden.

Rechtlich ist die Entscheidung klar untermauert: Nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen die EU-Tierschutzvorgaben auch bei Transporten in Drittstaaten über die gesamte Strecke hinweg eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung maximaler Transportzeiten – bei Rindern etwa 29 Stunden inklusive Pausen – sowie der Nachweis geeigneter Versorgungsstationen entlang der Route.

Genau diese Anforderungen seien aktuell nicht erfüllbar, da sich die Lage vor Ort dynamisch entwickle und weder sichere Routen noch verlässliche Zwischenstationen garantiert werden könnten. Auch extreme Wetterbedingungen entlang der Strecke sowie die Sicherheitslage fließen in die Bewertung ein und können eine Genehmigung ausschließen.

Sachsen ist mit dieser Entscheidung nicht allein: Auch Niedersachsen hat Tiertransporte in die betroffenen Regionen vorübergehend untersagt.

Die Zahlen zeigen bereits einen deutlichen Rückgang: Während 2024 noch rund 600 Zuchtrinder aus Sachsen in den Nahen Osten exportiert wurden, sank die Zahl 2025 auf 231 Tiere. Im laufenden Jahr 2026 wurden bislang keine Transporte durchgeführt.

Die Aussetzung gilt solange, wie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen und keine verlässlichen Rahmenbedingungen für tierschutzgerechte Transporte gewährleistet werden können.