Neubau Brücke Machern und Straßenmeisterei Borna

Kreistag beschließt Verwendung der Gelder aus dem Sachsenfonds

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Blick auf das Sozialgebäude aus den 1960er Jahren Foto: SM Borna

Borna/Machern. Die Gelder aus dem Sachsenfonds, dem Sondervermögen Bund und Land, sollen im Landkreis Leipzig für den Ersatz der Bahnbrücke Machern und den Neubau der Straßenmeisterei Borna verwendet werden. Dies haben die Kreisräte in ihrer Sitzung am 18.03.2026 beschlossen.

Ersatzneubau Bahn-Brücke Machern
Auch in der Bahnbrücke Machern ist Henningsdorfer Stahl verbaut worden, der wegen seiner Anfälligkeit für Spannstahlrisskorrosion als „stark gefährdet“ gilt. Neben den regulären Prüfzyklen erfolgten deshalb jährliche Sonderprüfungen. Die Auswertung der Brückenprüfung ergab 2025 eine Verschlechterung der Zustandsnote mit der Folge, dass umgehend eine Lastbeschränkung auf 7,5 t erfolgte. Die Bauwerksprüfer empfahlen zudem den zeitnahen Ersatzneubau. Die Maßnahme genießt aufgrund ihres Schadensbildes oberste Priorität.

Bereits in 2025 wurde eine Vorplanung mit Variantenuntersuchung, Entwurfsvermessung und Baugrunduntersuchung beauftragt. Alle Schritte, insbesondere die Variantenuntersuchungen aber auch die Behelfsbauwerke für Fußgänger und Radwege sind eng mit der DB AG abzustimmen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 7 Mio. Euro. Der Baubeginn kann frühestens August 2028 erfolgen. Für die Bauzeit werden rund 16 Monate veranschlagt, so dass die Bahnbrücke Ende 2029 fertiggestellt sein könnte – sofern alle Schritte wie geplant ineinandergreifen.

Ersatzneubau Straßenmeisterei Borna
Mit der Übertragung der Straßenmeistereien auf den Landkreis Leipzig im Dezember 2013 gingen auch das Grundstück samt Gebäude der Straßenmeisterei Borna-Kesselshain auf den Landkreis über. Die Gebäude stammen aus den 1960er Jahren und sind trotz Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen mittlerweile verschlissen. Fehlende Wand- und Dachdämmung sowie mangelnde vertikale Abdichtungen der Bodenplatten verursachen Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbildung. Grundsätzlich instandgesetzt werden müssten die Dachflächen, Heizungs- und Elektroanlagen. Es fehlt die Entsorgung des Niederschlagswassers und Entwässerungskonzepte ebenso wie geeignete KFZ-Hallen und zeitgemäße Sanitärbereiche. Mit Ausnahme der Salzlagerhalle aus 1993 entspricht kein Gebäude der Richtlinie zur Anlage von Meistereien. Da diese funktionellen Anforderungen nicht erfüllt sind, hat der Ersatzneubau höchste Priorität.

Nach erste Untersuchungen in 2014 soll die Erneuerung der Straßenmeisterei auf dem bestehenden Flurstück erfolgen. Zudem ergab ein Variantenvergleich 2023, dass Groß-und Klein-Kfz-Hallen, die Lagerhalle und das Betriebsgebäude als Einzelgebäude errichtet werden sollen. Damit bleibt – anders als beim Bau eines Kompaktgebäudes – die Arbeitsfähigkeit der Straßenmeisterei gewahrt.

Die Gesamtkosten werden auf rund 11,2 Mio. Euro geschätzt. Nun können die Leistungen zur Fortführung der Planung und Vorbereitung der Umsetzung ausgeschrieben werden.

Beim Sachsenfonds handelt es sich um das vom Bund beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur ergänzt um Haushaltsmittel des Freistaats. Das sächsische Volumen beträgt von 2025-2036 rund 4,838 Milliarden Euro. Auf den Landkreis Leipzig entfallen zunächst aus dem Kommunalbudget 2025-2028 insgesamt 37,36 Mio. Euro. Davon sollen dem Landkreis 31,5 %, insgesamt 11,7684 Mio. Euro (bzw. 2.942.100 Mio. Euro pro Jahr) zur Verfügung gestellt werden. Weitere 25.591.600 Mio. Euro erhalten die kreisangehörigen Kommunen.