Grimma/Großbardau. Nach dem mutmaßlichen Angriff auf eine Frau im Landkreis Leipzig ist der tatverdächtige Lebensgefährte wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Dresden hob den Haftbefehl gegen den 30-Jährigen auf. Die Ermittlungen dauern jedoch weiter an.
Rückblick
In der Nacht zum 9. November 2025 war eine 32-jährige Frau auf der Landstraße zwischen Großbardau und Bernbruch unterwegs, als sie von einem VW Polo erfasst wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ihr Lebensgefährte mit dem Auto auf sie zugefahren sein. Die Frau wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und erlitt lebensgefährliche Verletzungen, an denen sie noch immer schwer leidet.
Zuvor hatten beide den Abend in einer Diskothek bei Grimma verbracht. Zeugen berichteten später von einem heftigen Streit, bei dem Eifersucht eine Rolle gespielt haben soll. Die Frau verließ das Lokal schließlich allein und machte sich zu Fuß auf den Heimweg.
Wenig später setzte sich der Mann laut Polizei stark alkoholisiert ans Steuer seines Autos. Ein Atemalkoholtest ergab etwa 2,2 Promille. Kurz darauf kam es auf der Landstraße zum Zusammenstoß mit der Frau.
Wie Tag24 berichtet und sich dabei auf Ermittler beruft, griff der Mann anschließend auch eine Ersthelferin an. Eine Autofahrerin, die der Verletzten helfen wollte, soll von ihm geschlagen und gewürgt worden sein. Erst als weitere Personen hinzukamen, ließ er von ihr ab. Später wählte der Tatverdächtige selbst den Notruf.
Gegen den Mann wird seitdem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer anderen Straftat mit schwerer Gesundheitsschädigung ermittelt. Zunächst kam er in Untersuchungshaft.
Oberlandesgericht Dresden hebt U-Haft auf
Doch im Februar hob das Oberlandesgericht Dresden auf Beschwerde des Beschuldigten den Haftbefehl auf und setzte ihn wieder auf freien Fuß. Der 1. Strafsenat des Gerichts äußerte laut Recherchen der Dresdner Morgenpost und Tag24 Zweifel daran, dass der Mann seine Partnerin vorsätzlich angefahren hat. Nach Darstellung des Gerichts sei es auch möglich, dass der Beschuldigte die Frau auf der dunklen Landstraße zu spät gesehen habe. Auch ein unfallanalytisches Gutachten halte demzufolge ein Unfallgeschehen für möglich. Mit dieser Einschätzung stellt sich das Oberlandesgericht gegen die Auffassung der Vorinstanzen. Sowohl das Amtsgericht Leipzig als auch das Landgericht hatten eine Haftbeschwerde des Mannes zuvor abgewiesen.
Opfer muss geschützt werden
Für das Opfer hat die Freilassung dennoch Folgen: Laut Tag24 mit Bezug zu Justizkreisen, wurden inzwischen Schutzmaßnahmen angeordnet, damit sich der Mann seiner ehemaligen Partnerin nicht nähern kann. Die Frau habe sich mittlerweile von ihm getrennt.
Die Staatsanwaltschaft betont zugleich, dass die Ermittlungen weiterlaufen. „Es wird unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten ermittelt“, sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz gegenüber Tag24. Das schließe auch ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt weiterhin ein.












