Mehr Geld für Mini-Jobber im Landkreis Leipzig – NGG fordert faire Behandlung

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Bald mehr Geld auf dem Zettel: Bei 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen Mini-Jobber, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, künftig 603 Euro pro Monat verdienen. Denn zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Foto: NGG | Florian Göricke

Landkreis Leipzig. Rund 13.000 Menschen arbeiten im Landkreis Leipzig in einem Mini-Job – und viele von ihnen sollen ab Januar mehr im Portemonnaie haben.

Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Leipzig-Halle-Dessau hin. Hintergrund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Wer rund zehn Stunden pro Woche arbeitet, habe damit im Monat etwa 47 Euro mehr, rechnet die Gewerkschaft vor. Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt zum Jahresbeginn auf 603 Euro.

NGG-Geschäftsführer Christian Ullmann mahnt, die Betroffenen müssten auf ihr Recht achten – und Arbeitgeber dürften die Erhöhung nicht „still und heimlich verpuffen lassen“. Mini-Jobber seien „keine Beschäftigten zweiter Klasse“, betont er. Immer noch würden geringfügig Beschäftigte in vielen Betrieben als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt. „Leistet ein Mini-Jobber die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft mit gleicher Qualifikation, steht ihm auch der gleiche Stundenlohn zu“, so Ullmann. Auch Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit gälten – genauso wie mögliche Weihnachts- oder Urlaubsgelder.

Besonders im Fokus hat die Gewerkschaft die Gastronomie. Laut Arbeitsagentur arbeiten allein in dieser Branche 2.110 Mini-Jobber im Landkreis Leipzig. Restaurants, Hotels, Kantinen sowie Bäckerei- und Fleischtheken könnten ohne Mini-Jobs vielfach kaum wirtschaftlich arbeiten, sagt Ullmann – dennoch dürfe das nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

Grundsätzlich sieht die NGG die hohe Mini-Job-Quote kritisch. Mini-Jobs verdrängten reguläre Stellen, die im Gegensatz dazu vollen Sozialversicherungsschutz böten. Die Gewerkschaft fordert daher eine grundsätzliche Reform: Auch bei geringer Stundenzahl müssten Beschäftigte ab der ersten Arbeitsstunde vollständig sozialversichert sein.

Besonders Frauen seien von möglichen Nachteilen betroffen. Im Landkreis Leipzig sind laut NGG 56 Prozent der Mini-Jobber weiblich. Viele junge Mütter nutzten die Tätigkeit zunächst als Einstieg, kämen später aber häufig nicht in reguläre Beschäftigung zurück – mit Folgen bis in die Rente hinein. „Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse“, warnt Ullmann.

Beschäftigte in Gastronomie und Ernährungswirtschaft können sich bei Fragen zu Rechten und Regelungen direkt an die NGG Leipzig-Halle-Dessau wenden.