Bau-Jobs im Landkreis Leipzig trotz Winter gesichert

IG BAU wirbt für Saison-Kurzarbeitergeld – 4.440 Beschäftigte sollen auch bei Frost und Schnee im Job bleiben

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Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Landkreis Leipzig laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Nord-West-Sachsen hingewiesen. Foto: IG BAU | Nils Hillebrand

Landkreis Leipzig. Schnee, Frost und Minusgrade legen auf vielen Baustellen die Arbeit lahm – nicht aber die Beschäftigung.

Die rund 4.440 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Landkreis Leipzig können auch in der kalten Jahreszeit auf sichere Jobs setzen. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, früher bekannt als Schlechtwettergeld.

„Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn draußen nicht gearbeitet werden kann, laufen Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen weiter“, sagt Bernd Günther, Bezirksvorsitzender der IG BAU Nord-West-Sachsen. Von Dezember bis März greift das Saison-Kurzarbeitergeld und federt wetterbedingte Arbeitsausfälle ab. Beschäftigte erhalten dabei bis zu 67 Prozent ihres Nettolohns als Ausgleich von der Arbeitsagentur.

Nach Angaben der Gewerkschaft profitieren davon nicht nur Bauunternehmen, sondern auch Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Betriebe im Garten- und Landschaftsbau. Im Landkreis Leipzig gibt es insgesamt 386 Baubetriebe, die das Instrument nutzen könnten. „Wichtig ist, dass möglichst viele Firmen das Saison-Kug als Chance begreifen“, betont Günther. Der Vorteil liege auf beiden Seiten: Unternehmen müssten im Winter keine Fachkräfte entlassen und stünden im Frühjahr sofort wieder mit eingespielten Teams bereit. Beschäftigte wiederum hätten eine „365-Tage-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

Besonders unbürokratisch sei, dass Betriebe wetterbedingte Ausfälle auch nachträglich bei der Arbeitsagentur anzeigen könnten. Anträge ließen sich schnell stellen – für den gesamten Betrieb oder auch nur für einzelne Teams. „So können Unternehmen flexibel auf jedes Wetter reagieren, ohne ein großes bürokratisches Rad zu drehen“, so Günther.

Allerdings gilt: Bevor Saison-Kurzarbeitergeld beantragt wird, müssen Firmen prüfen, ob es alternative Einsatzmöglichkeiten gibt – etwa Arbeiten in der Halle oder im Lager. Auch vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitkonten sind vorab zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite zur Verfügung.