Grimma/Mutzschen. Im Grimmaer Ortsteil Mutzschen ist ein Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte den Befund des hochpathogenen Aviären Influenza-Virus (HPAI). Als Reaktion darauf erlässt das Veterinäramt des Landkreises Leipzig umfassende tierseuchenrechtliche Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Kern der Anordnungen ist die Einrichtung zweier Zonen rund um den betroffenen Betrieb. In einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie einer Überwachungszone von drei bis zehn Kilometern gelten ab sofort verbindliche Regelungen für Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Betroffen sind zudem Unternehmer, die bestimmte tierische Erzeugnisse von Geflügel oder Federwild sowie tierische Nebenprodukte vom Geflügel handhaben.
Für beide Zonen ordnet das Veterinäramt eine Aufstallungspflicht an. Alternativ ist eine Haltung nur in solchen Einrichtungen erlaubt, die den Kontakt der Tiere mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen wirksam verhindern. Ziel ist es, mögliche Infektionswege konsequent zu unterbrechen.
Besondere Pflichten treffen Tierhalter innerhalb der Schutzzone: Die dort gehaltenen Vögel müssen nach näherer Weisung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA) untersucht werden. Entsprechende Kontrollen und Untersuchungen sind von den Tierhaltern zu dulden und aktiv zu unterstützen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die detaillierten Regelungen in den tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen (siehe oben, blau hinterlegt) festgelegt sind. Die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen ist in den beigefügten Karten dargestellt und online abrufbar unter: https://www.geoportal-lkl.de/?permalink=1IrQvEGb
Mit den Maßnahmen reagiert der Landkreis Leipzig auf die bestätigte Infektion und appelliert an alle Betroffenen, die Vorgaben strikt einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.










