Sachsen zieht Tempo an: Schnellere Straßensanierungen geplant

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Bauarbeiten
Symbolbild/pixabay

Sachsen. Das sächsische Kabinett hat am 2. Dezember 2025 den Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Novelle sollen Sanierungen von Staats- und Kreisstraßen sowie der Ersatz maroder Brücken künftig deutlich schneller und mit weniger Bürokratie erfolgen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet; die erste Lesung ist für Anfang 2026 vorgesehen, ein Inkrafttreten im Mai 2026. Verkehrsministerin Regina Kraushaar bezeichnete die Reform als wichtigen Schritt zu mehr Effizienz: „Wir wollen Bürokratie abbauen, damit Straßen und Brücken schneller saniert werden können.“ Zugleich betonte sie, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungen weiterhin notwendig bleiben, wenn Straßen neu gebaut oder deutlich erweitert werden. Für den Anbau von Radwegen an Staatsstraßen sollen die Verfahren jedoch ebenfalls vereinfacht werden.

Kernpunkt der Reform: Weniger Planfeststellungen im Bestand
Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht die Entlastung bei Projekten, die sich auf bestehende Straßen beschränken. Viele Sanierungsmaßnahmen und Ersatzneubauten sollen künftig ohne Planfeststellungsverfahren auskommen – vorausgesetzt, Trasse und Leistungsfähigkeit der Straße bleiben im Wesentlichen unverändert. Das betrifft vor allem den Austausch beschädigter Brücken oder Stützmauern. Auch Radwege können zukünftig in der Regel ohne langwierige Verfahren angebaut werden, sofern keine größeren Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Gleichzeitig schafft die Novelle klarere rechtliche Kategorien: Zwischen Unterhaltung, geringfügiger baulicher Umgestaltung und echtem Ausbau soll deutlicher unterschieden werden. Das soll verhindern, dass kleinere Maßnahmen bürokratisch wie komplette Neubauvorhaben behandelt werden.

Umweltprüfungen bleiben bei größeren Eingriffen bestehen
Unverändert bleibt, dass für neue Straßen oder deutliche Ausbauten mit relevanten Umweltauswirkungen weiterhin umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen nötig sind. Die Anpassungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sollen jedoch sicherstellen, dass Ersatzneubauten und bestimmte Radwegprojekte nicht wie große Neubauvorhaben eingestuft werden, wenn keine erheblichen zusätzlichen Umweltbelastungen zu erwarten sind.

Mehr Klarheit und Entlastung für Kommunen
Für Städte und Gemeinden bringt die Reform weitere Anpassungen: Straßen- und Bestandsverzeichnisse werden rechtlich präzisiert, und Bürgerinnen und Bürger erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Einsicht. Auch die Verfahren zur Widmung, Umstufung oder Einziehung von Straßen werden vereinfacht. Zudem soll der Ausbau von Telekommunikationsleitungen entlang von Staats- und Kreisstraßen erleichtert und der Schutz von Straßenbeleuchtungsanlagen verbessert werden.

Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Tempo
Laut Berechnungen des Staatsministeriums und des Sächsischen Normenkontrollrats führt die Reform zu einer spürbaren Entlastung der Verwaltungen. Personal- und Sachkosten könnten reduziert werden, heißt es. Vor allem aber sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen künftig weniger lang auf den Baubeginn warten müssen – ohne Einbußen bei Umwelt- und Beteiligungsrechten.

Kraushaar sieht in der Novelle ein wichtiges Werkzeug, um Sanierungen im Freistaat zu beschleunigen: „Kein Zauberstab, aber ein deutliches Plus an Tempo.“