Sachsen .Drei Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest) bei Wildvögeln im Freistaat Sachsen hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Greifswald bestätigt.
Mittels Laboranalysen verendeter Tiere durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) war der Verdacht in der letzten Woche festgestellt worden. Nun bestätigte das FLI eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei diesen Tieren. Bei den an Geflügelpest verendeten Tieren handelt es sich um einen Kranich und einen Schwan auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, sowie um eine Graugans am Markkleeberger See im Landkreis Leipzig. Die Funde erfordern keine tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, da weiterhin keine Nutztierbestände betroffen sind.
Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping fordert eine hohe Sensibilität in der Öffentlichkeit und bei Geflügelhaltern. Sie erklärt: „Die Geflügelpest hat nun auch den Freistaat Sachsen erreicht. Das war zu erwarten. Wir verzeichnen bundesweit in diesem Jahr ein sehr dynamisches Geschehen mit bereits vielen Fällen auch in Geflügelhaltungen. Deshalb empfehle ich dringend allen Geflügelhaltern, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Auch die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen bietet weiterhin den besten Schutz vor einem Eintrag des Virus. Futter, Tränken und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Fremde sollten Stallungen nicht betreten. Die Beschäftigen sollten unbedingt Schutzkleidung tragen, vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln. Spaziergänger, die verendete Wildvögel bemerken, sollten bitte schnell das zuständige Veterinäramt informieren und die Tiere nicht berühren.“
Alle Geflügelhalter sollten ihre Bestände regelmäßig auf Auffälligkeiten beobachten, wie etwa vermehrte Todesfälle, eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme oder einen Leistungsabfall in deren Beständen. Solchen Beobachtungen sind umgehend beim Veterinäramt anzeigen und es ist ein Tierarzt hinzuziehen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hält an seiner aktuellen Risikoeinschätzung fest und stuft die Risiken für einen Eintrag des H5N1-Virus in Geflügelbestände deutschlandweit als »hoch« ein.
Hintergrund: Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen.












