Sachsen. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen acht Männer erhoben, die einer rechtsextremistischen Terrorzelle angehört haben sollen. Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden müssen sich die Beschuldigten nun wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten.
Bei der Gruppe handelt es sich nach Angaben der Ermittler um die sogenannten „Sächsischen Separatisten“, eine Anfang 2020 gegründete militante Vereinigung mit zuletzt rund 20 Mitgliedern. Ihre Ideologie war demnach von Rassismus, Antisemitismus und apokalyptischen Vorstellungen geprägt. Ziel sei es gewesen, im Falle eines angenommenen „Tag X“ den staatlichen Zusammenbruch in Deutschland auszunutzen, um in Sachsen mit Waffengewalt Gebiete zu erobern. Dort habe die Gruppe einen eigenen, am Nationalsozialismus orientierten Staat errichten wollen. Geplant gewesen seien unter anderem die Tötung von Repräsentanten des Staates sowie „ethnische Säuberungen“ gegen Minderheiten und politische Gegner.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sich mit paramilitärischen Trainings und Waffenübungen systematisch auf diesen Umsturz vorbereitet zu haben. Die Gruppe habe Kampfübungen in Häusern, Gewaltmärsche sowie Schießtrainings in Deutschland, Polen und Tschechien absolviert. Zudem sei umfangreiche militärische Ausrüstung beschafft worden, darunter Munition, Schutzwesten, Gefechtshelme und Funkgeräte.
Als Kopf der Gruppierung gilt laut Anklage Jörg S., dem Rädelsführerschaft zur Last gelegt wird. Er soll sowohl die interne Kommunikation als auch die paramilitärischen Trainings organisiert haben. Mehrere Mitglieder wirkten zudem an der Erstellung von Propagandamaterial mit.
Bei der Zerschlagung der Gruppe im November 2024 kam es bei Grimma zu einem Schusswechsel: „Im Zuge seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der betroffene Polizeibeamte zuvor in Gegenwehr Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.“ so die Generalbundesanwaltschaft. Alle acht Angeklagten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer wird noch ermittelt.