Sachsen. Quartalsbilanz zu Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen aus Sachsen
Im Zeitraum von April bis Juni 2025 wurden insgesamt 247 ausreisepflichtige Ausländer aus Sachsen abgeschoben. Damit setzt sich der leichte Anstieg der Rückführungszahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fort – im zweiten Quartal 2024 waren es noch 209 Abschiebungen gewesen.
Rückführungen durch die Landesdirektion Sachsen
Den Großteil der Rückführungen, nämlich 210 Abschiebungen, führte die Landesdirektion Sachsen (LDS) durch. Diese ist als obere Ausländerbehörde des Freistaates für Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zuständig. Die Hauptzielländer dieser Rückführungen waren Georgien, Tunesien, die Türkei, Marokko und Kroatien.
Besonders auffällig ist, dass 73 der abgeschobenen Personen strafrechtlich in Erscheinung getreten waren.
Rückführungen durch die unteren Ausländerbehörden
Weitere 37 Abschiebungen wurden von den unteren Ausländerbehörden, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, durchgeführt. Dabei handelte es sich um ausreisepflichtige Personen ohne Asylbezug. Zielländer waren hier überwiegend Polen, die Tschechische Republik, Georgien, Portugal und Rumänien.
Deutlicher Anstieg freiwilliger Ausreisen
Ein markanter Anstieg zeigt sich erneut bei den freiwilligen Ausreisen: 477 Personen verließen Sachsen im zweiten Quartal 2025 auf freiwilliger Basis. Diese Zahl beinhaltet sowohl staatlich geförderte Rückkehrer als auch selbstorganisierte Ausreisen.
Die meisten freiwilligen Rückkehrer stammten aus der Türkei, gefolgt von Personen aus Venezuela, Georgien, Syrien und Russland.
Im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 bedeutet das ein Plus von 189 freiwilligen Ausreisen, was auf eine weiterhin zunehmende Inanspruchnahme der freiwilligen Rückkehrprogramme hindeutet.