Mutzschen/Leisnig. Am Montag wurde auf der Autobahn 14 ein Verkehrsunfall mit einem gestohlenen VW Passat verursacht, nach welchem eine Vielzahl von Straftaten bekannt wurde.
Am Montagmorgen fuhr eine 23-Jährige mit ihrem 29-jährigen Beifahrer (beide deutsch) laut Polizei mit einem VW Passat auf der A14 in Richtung Dresden. Zwischen den Anschlussstellen Mutzschen und Leisnig kam das Fahrzeug demzufolge aus bisher noch nicht bekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Leitpfosten und durchbrach einen Wildschutzzaun, bis es schließlich nach circa 200 Metern zum Stehen kam.
Die beiden Insassen verließen daraufhin die Unfallstelle unerlaubt und auf dem Standstreifen mit Fahrrädern, die sie im Auto hatten. Dies wurde der Polizei von Zeugen gemeldet. Kurze Zeit später konnten beide durch Kräfte der Autobahnpolizei gestellt werden. Die 23-jährige mutmaßliche Fahrerin des Unfallfahrzeugs war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Außerdem schlug ein Drogenschnelltest bei ihr, wie auch beim Beifahrer, positiv auf Methamphetamin an. Dies zog eine Blutentnahme bei beiden nach sich. Zudem wurden in ihren mitgeführten Sachen verschiedene drogenverdächtige Substanzen gefunden.
Bei der Überprüfung des VW Passats und der angebrachten Kennzeichen stellte sich dann heraus, dass beides erst vor wenigen Tagen als gestohlen gemeldet wurde, die Kennzeichen außerdem an ein anderes Fahrzeug gehörten und beides zur Fahndung stand. Ebenso waren die benutzten Fahrräder, mit welchen die Tatverdächtigen festgestellt wurden, als gestohlen gemeldet worden.
Auto, Kennzeichen, die Fahrräder und die Drogen wurden sichergestellt, beide Tatverdächtige auf eine Polizeidienststelle gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide auf Anordnung einer Bereitschaftsstaatsanwältin wieder entlassen. Es wird wegen mehrerer Tatbestände ermittelt, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, besonders schweren Fall des Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei dem Verkehrsunfall auf der Autobahn entstand Sachschaden von mindestens 20.000 Euro. Die 23-Jährige erlitt Verletzungen.