Landkreis Leipzig. Das Umweltamt des Landkreises Leipzig erinnert auch in diesem Jahr daran, dass Feuerwerke im Umkreis von 1.000 Metern zu besetzten Storchenhorsten strikt zu unterlassen sind.
Dies gilt nicht nur für große Höhenfeuerwerke, sondern auch für kleinere Feuerwerke, wie sie häufig bei privaten Feiern zum Einsatz kommen. In den vergangenen Jahren wurde demzufolge vermehrt beobachtet, dass solche Feuerwerke erhebliche Störungen verursachen. Die lauten Knalle und aufsteigenden Lichteffekte lösen bei den Altvögeln Panik aus – sie verlassen fluchtartig ihre Nester. Die Konsequenzen sind dramatisch: Eier und Jungvögel kühlen aus, verhungern oder fallen Greifvögeln zum Opfer. Ein aktueller Vorfall in Thräna (Borna) belege die ernsten Folgen: Nach einem Feuerwerk gegen Mitternacht verließ ein Storchenpaar dauerhaft sein Gelege – die Brut ging verloren.
Die Weißstörche sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer regionalen Biodiversität, sondern auch tief in unserer Kultur verankert. Umso mehr liegt es in unserer Verantwortung, sie während der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen. Wer dennoch nicht auf ein Feuerwerk verzichten möchte, muss mindestens 1.000 Meter Abstand zu besetzten Horsten einhalten – je nach Art und Intensität kann ein größerer Abstand erforderlich sein.
Das Umweltamt weist darauf hin, dass erhebliche Störungen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bitte helfen Sie mit, unsere Weißstörche zu schützen. Für Rückfragen steht das Umweltamt gerne zur Verfügung.