OBM-Wahlen in Grimma: Einspruch als unbegründet zurückgewiesen!

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Rathaus Grimma
Rathaus Grimma Archivbild

Grimma. Das Landratsamt informiert zum aktuellen Stand der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahlen in Grimma.

Es war ein klarer Wahlerfolg den Tino Kießig im Februar bei den OBM-Wahlen in Grimma erzielen konnte. Die Wahl wurde allerdings angefochten. Tino Kießig, Kandidat dreier Bürgervereinigungen gewann im Februar die OBM Wahlen mit 64% haushoch gegen seine Mitbewerber Uwe Krah, unterstützt durch die AFD mit 22 % und Ingo C. Runge von der SPD mit knapp 14%. Der frisch gewählte Bürgermeister sollte eigentlich im Mai seinen Dienst antreten doch daraus wurde erstmal nichts. Laut Landkreis wurde der Einspruch mit der Begründung „Verletzung der Neutralitätspflicht und Chancengleichheit“ innerhalb der gesetzlich festgeschrieben Einspruchsfrist eingelegt. Wer am Ende den Einspruch eingelegt hatte, darüber wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Der Landkreis selbst konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zum Anfechter machen.

Die Wahlanfechtung wurde nun von der Rechtsaufsichtbehörde im Landratsamt geprüft und der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen. So wurde eine geringere Stückzahl von Plakaten im Einspruch thematisiert: Die geringere Stückzahl der Plakate des AfD Kandidaten ergebe sich aus der Wahlwerbesatzung der Stadt Grimma, die eine Maximalanzahl von 150 Plakaten für die Berechtigten festlegt. Für den Fall, dass am gleichen Tag mehrere Wahlen stattfinden entscheidet der Berechtigte, für welche der Wahlen der Werbeträger konkret genutzt wird.“ so die Rechtsaufsicht.

Auch liege demzufolge keine Verletzung der Neutralitätspflicht vor. „Diese trifft das Gremium als Organ. Einzelne Gemeinderatsmitglieder können an einem Bürgermeisterwahlkampf mit ihren Meinungen am Bürgermeisterwahlkampf teilnehmen. Gleiches gilt auch für den ehemaligen Oberbürgermeister Matthias Berger, der nun keine Amtsperson mehr ist.“

Gegen die Zurückweisung des Einspruchs kann nun innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig erhoben werden. Nach der Zurückweisung des Einspruchs hat die Kommunalaufsicht die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Aufgrund der Wahlanfechtung kann Tino Kießig sein Amt als Oberbürgermeister erst nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl antreten.  Auch gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig erhoben werden. Allerdings ermöglich die Sächsische Gemeindeordnung einen gewählten Bewerber bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung zum Amtsverweser zu bestellen. Dies wird voraussichtlich am 22.05.2025 durch die Stadt Grimma geschehen, heißt es abschließend.