Grimma/Köllmichen. Am 01.03.2025 wurde durch das LÜVA der Ausbruch von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI; Geflügelpest) bei Geflügel in 04668 Grimma-Mutzschen OT Köllmichen nach dem Nachweis des hochpathogenen Influenza A Virus Subtyp H5N1 amtlich festgestellt. Deswegen wurde zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung und zum Schutz anderer Geflügelbestände eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Schutz- und einer Überwachungszone durch das LÜVA erlassen.
Die in diesen Zonen erforderlichen Untersuchungen und Probennahmen durch das LÜVA sind abgeschlossen und ergaben keine Anhaltspunkte für weitere Ausbrüche von Geflügelpest. Ebenso sind dem LÜVA innerhalb des im EU-Recht für diese Tierseuche vorgesehenen Überwachungszeitraumes keine weiteren Verdachtsfälle gemeldet worden. Damit kann nun auch die Überwachungszone durch das LÜVA aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung hierzu finden Sie hier.
Eintragsrisiko weiterhin hoch
Jedoch ist auch weiterhin von einer Anwesenheit des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation auszugehen. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Risiko eines Eintrages in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein. Zuletzt wurde am 29.03.2025 ein Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) festgestellt. Deswegen bittet das LÜVA alle Geflügelhalter darum auch weiterhin die allgemeinen Hygienemaßnahmen für die Haltung von Geflügel zu beachten.