Landkreis Leipzig. Das Landratsamt ordnet per Allgemeinverfügungen Restriktionszonen und Sicherheitsmaßnahmen an!
Nachdem das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 auf einem Hof im Grimmaer Ortsteil Köllmichen aufgetreten ist und vom Friedrich-Löffler-Institut amtlich bestätigt wurde, erlässt der Landkreis Leipzig zwei Allgemeinverfügungen, die Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung der Vogelgrippe anordnet. Sie sind ab Dienstag, dem 04. März 2025 gültig.

Foto: Geoportal Sachsenatlas
Zu den Schutzmaßnahmen zählt die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern um die betroffene Haltung. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet. Das Gebiet der Überwachungszone reicht in die benachbarten Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen rein. Entsprechende Allgemeinverfügungen werden von den Veterinärämtern der Landratsämter veröffentlicht. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone.
Schutzzone Vogelgrippe Landkreis Leipzig
Betriebe, die Anzeichen einer möglichen Infektion von Vogelgrippe in ihrem Bestand entdecken, sind verpflichtet, den Verdacht unverzüglich zu melden. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in der Schutzzone und in der Überwachungszone verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen. Das Lebensmittel- und Veterinäramt führt in der Schutzzone klinische Untersuchungen aller Geflügel durch.
Nach der tierschutzrechtlichen Tötung des Bestandes wurde die betroffene Geflügelhaltung gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.