Landkreis Leipzig. Die Landesdirektion hat ein innovatives Projekt im Rahmen der so genannten ยปExperimentierklauselยซ des Sรคchsischen Gesetzes รผber den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SรคchsBRKG) genehmigt.
Anfang Februar 2025 kann der Landkreis Leipzig somit mit der Erprobung von drei Sonderkrankenkraftwagen beginnen, die unter anderem die Hilfsfristen in der Notfallrettung verbessern sollen.
„Die Erwartungen der Bevรถlkerung an die medizinische Versorgung verรคndern sich“, so Bรฉla Bรฉlafi, Prรคsident der Landesdirektion Sachsen. „Immer hรคufiger werden medizinische Versorgungsfรคlle fรคlschlicherweise als Notfรคlle eingestuft. Die Folge ist, dass Rettungswagen, obwohl dies nicht nรถtig ist, zunehmend auch fรผr nicht lebensbedrohliche Fรคlle eingesetzt werden mรผssen. Dadurch kรถnnen die festgelegten Hilfsfristen oft nicht eingehalten werden. Das Projekt des Landkreises Leipzig ist ein erster wichtiger Schritt, um dieser Entwicklung mit gezielten und innovativen Maรnahmen zu begegnen. Denn wรคhrend den Patienten unterhalb der Notfallschwelle mit den Sonderkrankenkraftwagen effizient geholfen werden kann, stehen mehr Rettungswagen fรผr die Menschen mit lebensbedrohlichen Diagnosen zur Verfรผgung. Hรคufig ist das fรผr die Lebensrettung ganz entscheidend“, so Bรฉlafi weiter.
Mittlerweile erfรผllen laut Landesdirektion im Landkreis Leipzig pro Jahr weniger als 40 Prozent aller Notfallrettungseinsรคtze die gesetzlichen Anforderungen an eine Notfallrettung.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sollen in den drei Mittelzentren Wurzen, Grimma und Borna kรผnftig drei Sonderkrankenkraftwagen eingesetzt werden. Das Modellprojekt erprobt, wie medizinische Versorgung auรerhalb der gesetzlichen Notfallrettung sichergestellt werden kann.
Die Ausstattung des Sonderkrankenkraftwagens orientiert sich an der Ausstattung eines Rettungswagens. Entscheidend sei aber die abweichende Besatzung: Wรคhrend im herkรถmmlichen Rettungswagen mindestens ein Rettungssanitรคter und ein Notfallsanitรคter zum Einsatz kommen, fahren im Sonderkrankenkraftwagen zwei Rettungssanitรคter mit mindestens dreijรคhriger Berufserfahrung mit. Die Sonderkrankenkraftwagen sind daher auch nicht fรผr Fรคlle der Notfallrettung gedacht, die eine Durchfรผhrung lebensrettender Maรnahmen am Patienten und die Herstellung der Transportfรคhigkeit erfordern. Sie sollen fรผr minderschwere Einsรคtze vorgehalten werden, fรผr die nicht zwingend ein Notfallsanitรคter benรถtigt wird. Die Entscheidung, ob ein Einsatz der Notfallrettung vorliegt oder die Betroffenen stattdessen auch von einem Sonderkrankenkraftwagen versorgt werden kรถnnen, trifft dabei die Integrierte Regionalleitstelle im Einzelfall.
Als Sonderkrankenkraftwagen werden drei im Landkreis bereits verfรผgbare Rettungswagen genutzt. Da die Auslastung der vorgehaltenen Krankentransportwagen im Landkreis Leipzig in den Jahren 2021 bis 2023 durchschnittlich nur 59 Prozent betrug, kรถnnen die hieraus resultierenden freien Personalkapazitรคten im Rahmen des Projektes genutzt werden, um medizinische Versorgungsanforderungen auรerhalb der gesetzlich definierten Notfallrettung sicherzustellen. Darรผber hinaus soll durch die verbesserte Auslastung der Krankentransportwagen die Wirtschaftlichkeit des Rettungswesens im Landkreis Leipzig erhรถht werden.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt seitens des Landkreises damit insgesamt kostenneutral mit vorhandenen Krรคften und Mitteln. Nach einer kurzen Vorlaufphase startet im Landkreis nun das bis zum 31. Dezember 2026 ausgelegte Projekt. Begleitet wird das Vorhaben von einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Landkreises Leipzig als Rettungsdiensttrรคger, der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig, der Kostentrรคger, der betroffenen Leistungserbringer und der Landesdirektion Sachsen besteht.
Hintergrund: ยปExperimentierklauselยซ fรผr innovative Ansรคtze im Rettungsdienst
Anfang 2024 trat die Neufassung des Sรคchsischen Gesetzes รผber den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SรคchsBRKG) in Kraft. Mit der seitdem neu im Gesetz verankerten Experimentierklausel werden Modellprojekte ermรถglicht, um innovative Konzepte zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung testen zu kรถnnen. Ende Oktober 2024 hatte der Landkreis Leipzig einen entsprechenden Genehmigungsantrag fรผr das Projekt bei der Landesdirektion Sachsen gestellt. Die Landesdirektion Sachsen hatte hierfรผr mit Bescheid vom 18. November 2024 die erforderliche Genehmigung erteilt.