Grimma sucht engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Die Stadt Grimma bereitet sich intensiv auf die vorgezogene Oberbรผrgermeister- und Bundestagswahl am 23. Februar 2025 vor. Nun sucht die Stadtverwaltung Grimma Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Rund 23.000 Wahlberechtigte aus der Gemeinde sind an diesem Tag aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewรคhrleisten, sucht die Stadt engagierte Bรผrgerinnen und Bรผrger, die sich ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einbringen mรถchten. Ein mรถglicher zweitere Wahlgang der Oberbรผrgermeisterwahl findet am 23. Mรคrz 2025 statt.

Ein Ehrenamt mit Bedeutung
Mit der รœbernahme dieser wichtigen Aufgabe leisten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen direkten Beitrag zur Demokratie und erhalten zugleich spannende Einblicke in den Ablauf einer Wahl. Wie Anne Burkhardt vom Wahlamt der Stadt Grimma mitteilt, sind von den 250 benรถtigten Helferinnen und Helfern aktuell 75 eingeplant. Die Ehrenamtlichen werden benรถtigt, um einen reibungslosen Ablauf in den 26 Wahllokalen und sieben Briefwahllokalen zu gewรคhrleisten. Einen GroรŸteil dieser Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind aber auch engagierte und interessierte Bรผrgerinnen und Bรผrger, die sich ehrenamtlich einbringen wollen. Der Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht aus dem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter sowie drei Beisitzerinnen und Beisitzern und einer Schriftfรผhrerin oder einem Schriftfรผhrer. Fรผr die ehrenamtliche Tรคtigkeit in einem Wahlvorstand erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, welche als Beisitzer fungieren, am Wahlabend ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Entschรคdigungshรถhe ist durch eine Satzung (siehe unten) geregelt.

Wo werden Wahlhelfer benรถtigt?
Dringend Unterstรผtzung wird noch in Grimma, Fremdiswalde, Nerchau, Mutzschen, Kleinbardau, GroรŸbardau sowie in den Briefwahllokalen gesucht. Einige Wahllokale, darunter Kรถssern, GroรŸbothen, Schkortitz, Cannewitz und zwei Briefwahl-Teams sind bereits vollstรคndig besetzt. Alle Wahlhelfer werden nach Mรถglichkeit wohnungsnah eingesetzt.

Die Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Mitglieder der Wahlvorstรคnde sind fรผr die ordnungsgemรครŸe Durchfรผhrung der Wahl verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehรถren:

  • รœberprรผfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel
  • Sicherstellung eines geordneten Wahlablaufs
  • Auszรคhlung der Stimmen und Ermittlung des vorlรคufigen Wahlergebnisses ab 18.00 Uhr

Die Tรคtigkeit erfordert in der Regel keinen ganztรคgigen Einsatz, da sich die Mitglieder der Wahlvorstรคnde abwechseln kรถnnen. Lediglich bei der Auszรคhlung ist die Anwesenheit des gesamten Teams erforderlich.

Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede Person werden, die die deutsche Staatsangehรถrigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Fรผr ihren Einsatz erhalten die Helferinnen und Helfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

So kรถnnen sich Interessierte melden
Wer Interesse an der ehrenamtlichen Tรคtigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer oder Fragen hierzu hat, kann sich telefonisch im Bรผrgerbรผro Grimma unter 03437/ 98 58 750 beziehungsweise 03437/ 98 58 790 oder auch per E-Mail unter wahlbuero@grimma.de bei der Stadtverwaltung melden. Interessentinnen und Interessenten, die einmal im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten mรถchten, kรถnnen das Anmeldeformular ausfรผllen. รœber das Portal ist es mรถglich, Einsatzzeiten und Wahllokalwรผnsche zu bestimmen.