Luchsweibchen Alva wird nicht gefangen

Behörden sehen von Gesundheitscheck ab

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Luchsweibchen Alva am Rehriss (Fotofallenaufnahme) (© Archiv Naturschutz LfULG / Catriona Blum-Rerat)

Sachsen. Bei dem im Frühjahr 2024 im sächsischen Westerzgebirge ausgewilderten Luchsweibchen Alva war eine Infektion mit dem Felinen Leukämievirus (FeLV) festgestellt worden. Zur Abklärung des Infektionsstatus sollte das Tier gefangen werden.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat nach einer sachlichen und rechtlichen Abwägung aller Handlungsoptionen sowie der Risiken für die derzeit im Aufbau befindliche Luchspopulation und die Projektziele entschieden, auf den Fang des Luchsweibchens Alva zu verzichten. Auf Grundlage der aktuell verfügbaren Daten wie Telemetrie, Fotofallen, Wildtierrisse macht Alva einen gesundheitlich widerstandsfähigen Eindruck. Ein ansteckender (progressiver) Infektionsstatus wird derzeit als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

Die vorsorglich durch das Landesumweltamt Sachsen (LfULG) eingereichten Anträge auf Ausnahmegenehmigung für Fang, Hälterung und Untersuchung auf Grundlage des Jagd- und Naturschutzrechts wurden zurückgenommen. Das Projekt »RELynx Sachsen« ist ein bedeutendes Artenschutzprojekt des Freistaates Sachsen und ordnet sich in die bundesweite Strategie zur Stabilisierung der deutschen Luchsvorkommen ein. Ziel ist es, bis Ende 2027 bis zu 20 Karpatenluchse (Lynx lynx carpathicus) im Erz- und Elbsandsteingebirge auszuwildern. Durch die Wiederansiedlung in Sachsen wird ein neuer Trittstein zur Vernetzung der Luchspopulationen begründet.