Grimma. Seit den Morgenstunden sind etliche Polizeibeamte der Bundespolizei auch in Grimma im Einsatz.
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag am frühen Morgen auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die acht deutsche Staatsbürger festnehmen lassen. In Grimma wurden mehrere Objekte durchsucht, in einem Fall war auch die Rede von einer Schussverletzung, dies ist allerdings noch nicht bestätigt.
Die Festnahmen erfolgten laut Generalbundesanwaltschaft an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen sowie in einem Fall in Zgorzelec (Polen). Gleichzeitig haben dort richterlich angeordnete Durchsuchungen in rund 20 Objekten begonnen. Diese Maßnahmen dauern an. Sie richten sich auch gegen weitere sieben Beschuldigte. Zudem werden Räumlichkeiten von nichttatverdächtigen Personen, darunter solche in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich), durchsucht.
Die festgenommenen Beschuldigten sind demzufolge dringend verdächtig, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Die Beschuldigten sollen einer spätestens im November 2020 gegründeten Vereinigung angehören, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nenne. Hierbei handele es sich um eine aus fünfzehn bis zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt sei. Ihre Mitglieder verbinde eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Aus Sicht der Vereinigung stehe außer Zweifel, dass Deutschland vor dem „Kollaps“ stehe und an einem, wenngleich zeitlich noch unbestimmten „Tag X“ der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten werde. Bei dieser Gelegenheit wolle die Gruppierung mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern, um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten, heißt es seitens der Ermittlungsbehörden weiter. „Unerwünschte Menschengruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden.“
Seit ihrer Gründung bereitete sich die Vereinigung demzufolge kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vor. „Dazu absolvierten die Mitglieder – einschließlich aller festgenommenen Beschuldigten – wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Dabei wurden insbesondere der Häuserkampf, der Umgang mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt. Überdies beschaffte sich die Gruppierung militärische Ausrüstungsgegenstände, so etwa Tarnfleckanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten.“ Gegen die auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten bestehe der Verdacht der Mitgliedschaft oder – in einem Fall – Unterstützung in Bezug auf die terroristische Vereinigung. Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie mit Unterstützung des Landkriminalamts Sachsen geführt. Für die heutigen Festnahmen und Durchsuchungen in Deutschland sind über 450 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen im Einsatz. Die Maßnahmen in Österreich werden von der dortigen Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst umgesetzt, die in Polen von der Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego.
Die festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen (5. und 6. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.