Kontrolle der SDTB sorgt für Verbesserung des Datenschutzes auf über 1.500 sächsischen Websites

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Symbolbild/Pixabay

Sachsen. Infolge einer großangelegten Prüfung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) haben über 1.500 Website-Betreiber und -Betreiberinnen beim Datenschutz ihrer Seiten nachgebessert.

Während einer Kontrolle im Mai dieses Jahres hatte die SDTB laut eigenen Angaben bei 2.300 von 30.000 sächsischen Internetauftritten den rechtswidrigen Einsatz von Google Analytics festgestellt. In all diesen Fällen wurden mit dem Webanalyse-Dienst Daten gesammelt, ohne dass die Besucherinnen und Besucher zuvor eingewilligt hatten: in das Setzen von Analytics-Cookies und/oder den Aufbau von Serververbindungen zu Google Analytics.

Sachsens Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert: „Bei der Nutzung des Internets nicht ungefragt getrackt zu werden, ist vielen Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Durch die automatisierten Webseiten-Scans meiner Behörde konnte nicht nur eine Vielzahl an Datenschutzverstößen ermittelt, sondern inzwischen auch zum überwiegenden Teil beseitigt werden. Auf zwei Dritteln der identifizierten Websites wird nunmehr auf den Einsatz von Google Analytics zur Nachverfolgung des Nutzerverhaltens verzichtet, oder es wird vorher um eine eindeutige Einwilligung gebeten. Die Kontrolle bewirkte zudem, dass Verantwortliche auch bei anderen Diensten das Datenschutzniveau verbesserten. Dadurch sank beispielsweise die Anzahl der Cookies auf den geprüften Websites um die Hälfte. Für den Datenschutz im Internet ist das eine gute Nachricht. Weitere automatisierte Website-Prüfungen sind bereits in Planung.“

Verantwortliche, die trotz der Aufforderung der SDTB weiterhin rechtswidrig Nutzerdaten mit Google Analytics verarbeiten, müssen nun mit Sanktionen rechnen. Der Aufsichtsbehörde steht ein umfassender Katalog von Untersuchungs- und Abhilfebefugnissen zur Verfügung, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durchzusetzen.

Große Resonanz bei Verantwortlichen
Im Zusammenhang mit der Website-Prüfung bearbeitete die SDTB 300 schriftliche Rückmeldungen sowie 250 Anrufe. Vor allem Unternehmen und Vereine benötigten Hilfestellung bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. In den Anfragen ging es nicht nur um Google Analytics, sondern beispielsweise auch um die richtige Einbindung von Zahlungsdienstleistern bei Onlineshops und die Einbettung von Videos aus sozialen Netzwerken.

In den Beratungsgesprächen stellte sich des Weiteren heraus, dass oftmals eine erhebliche Zahl von Einwilligungsbannern (auch »Cookie-Banner« genannt) nicht das taten, was die Einstellungen den Nutzerinnen und Nutzern versprachen. Zum Teil wurden Dienste ausgeführt und Cookies gesetzt, obwohl die Einstellungen »aus« signalisierten. Das war vielen Verantwortlichen nicht bewusst.
Die SDTB forderte die betroffenen Website-Betreiber und -Betreiberinnen auf, diesen Fehler umgehend zu beheben.