Azubis im Landkreis Leipzig wählen ihr „Sprachrohr zum Chef“

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Daumen hoch für die junge Stimme im Job: Azubis im Landkreis Leipzig können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen. Die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) ist ein „starkes U25-Sprachrohr im Betrieb“, so die IG BAU Nord-West-Sachsen. Die Wahlen laufen noch bis Ende November. Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Landkreis Leipzig. Die „junge Chance“ nutzen, um im Betrieb ein Wörtchen mitzureden: Azubis und junge Beschäftigte im Landkreis Leipzig können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen.

Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (kurz: JAV). Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) startet dazu jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine des Betriebs“: „Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAV-Team wählen. Es geht immerhin um eine starke Stimme für Azubis. Denn die JAV ist das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen. Sie ist der direkte Draht zur Chefetage – und damit ein wichtiger Problemlöser, wenn‘s im Betrieb mal hakt“, sagt der Vorsitzende der IG BAU Nord-West-Sachsen, Bernd Günther. Die Wahlen zum „jungen Betriebsrat“ laufen noch bis Ende November.

„Jugendliche haben einfach eine andere ‚Betriebsbrille auf der Nase‘. Sie haben frische Ideen und können dem Betriebsalltag Impulse geben. Hier spielt die JAV eine wichtige Rolle. Denn sie hat quasi eine Standleitung zur Geschäftsführung“, so Bernd Günther. Die JAV sei aber auch ein wichtiger Hebel für junge Beschäftigte im Landkreis Leipzig, um eigene Interessen durchzusetzen: „Von der besseren Azubi-Betreuung im Betrieb bis zum neuen Tablet für die Ausbildung – ein Jugend-Betriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle Probleme packt eine JAV an – von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen für die Berufsschule“, sagt Claudia Praetorius von der „Jungen BAU“, der Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft.

Aktuell gibt es im Landkreis Leipzig rund 3.300 Auszubildende – rund 250 von ihnen lernen in der Baubranche, so die IG BAU Nord-West-Sachsen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Eine Interessenvertretung kann jeder wählen, der in einem Betrieb arbeitet, in dem es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren. Ebenso alle Azubis. Für die JAV-Wahlen antreten können alle Azubis und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.

Mehr Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de. Azubis aus den Branchen der IG BAU, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, können sich an Claudia Praetorius als Bundesjugendsekretärin der IG BAU wenden: jungebau@igbau.de.