Landkreis Leipzig. Ausbau der Kreisstraße zwischen Schkeitbar und Seebenisch sowie die Fahrbahnerneuerung der Kreisstraße Draschwitz – Göttwitz wird gefördert
Am 29.09.2017 übergab die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping zwei Förderbescheide in Höhe von rund 1,13 Millionen Euro aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ an Landrat Henry Graichen. Mit den Mitteln wird der grundhafte Ausbau der Kreisstraße zwischen Schkeitbar und Seebenisch sowie die Erneuerung der Fahrbahn der Kreisstraße Draschwitz – Göttwitz realisiert.
Für dem grundhaften Straßenausbau der K 7960 Schkeitbar – Seebenisch liegt bereits eine Vorplanung aus dem Jahr 2011 vor. Diese wird derzeit überarbeitet, um das Baurecht herzustellen zu können. Der grundhafte Straßenausbau erfolgt von der vorhandene Breite von ca. 4,50 m auf 6,00 m Regelbreite und eine Länge von ca. 1.500 m. Sobald alle Genehmigungen und das Baurecht vorliegen, wird mit dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren begonnen – eine Realisierungszeit 2018/2019 ist daher realistisch. Der Landkreis geht von Gesamtkosten für die Maßnahme i.H.v. etwa 1,1 Mio. Euro aus. Die Zuwendung des Freistaates aus dem Programm Brücken in die Zukunft sind 75 % der förderfähigen Kosten (997.000 Euro) und belaufen sich auf 748.00 Euro für diese Maßnahme.
Mit der Fahrbahnerneuerung der K 8333 Draschwitz-Göttwitz, 1. Bauabschnitt bis Abzweig Jeesewitz wurde bereits am 03.07.2017 auf Grundlage des zugelassenen förderunschädlichen Maßnahmebeginns begonnen. Die Fertigstellung ist am 29.09.17 geplant, so dass ab dem 30.09.17 der Abschnitt wieder freigegeben ist. Die Ausführung erfolgte durch die REIF Baugesellschaft mbH. Die beantragten Gesamtkosten für Planung und Bau in Höhe von 564.000 Euro werden aus heutiger Sicht nicht überschritten.
Das Programm „Brücken in die Zukunft“ wurde vom Sächsischen Landtag im Dezember 2015 aufgelegt. Mit insgesamt 800 Millionen Euro ist es das größte Investitionsprogramm in die kommunale Infrastruktur seit dem Jahr 1990. Die sächsischen Kommunen hatten im Vorfeld des Förderverfahrens Maßnahmepläne erstellt, die durch die Staatsregierung bestätigt wurden.