Sachsen hebt Maskenpflicht an Schulen auf

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Foto: Rolf Hofmann
Wallgrabenschule Foto: Rolf Hofmann

Sachsen. Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte fรผr Schulen Kindertageseinrichtungen mรถglich.

Das sieht eine neue Schul- und Kitabetriebseinschrรคnkungsverordnung des Kultusministeriums vor, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. Danach fรคllt die Maskenpflicht fรผr Schรผler und Schulpersonal im Schulgebรคude weg, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das Tragen eine FFP 2-Maske oder medizinischen Maske wird jedoch empfohlen.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geรถffnet bleiben. Ferner sind inlรคndische Schulfahrten ab dem 14. Juni auch wieder mรถglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. „Ich halte die Lockerungsschritte nicht nur fรผr verantwortbar, sondern fรผr zwingend geboten. Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown sehr gelitten. Damit muss jetzt Schluss sein“, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz. Die Verordnung gilt ab dem am 14. Juni und bis zum 30. Juni 2021.

Oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Es bleibt zudem bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche fรผr den Zutritt in Schulen – unabhรคngig von der Inzidenz.

Die Schul- und Kitabetriebseinschrรคnkungsverordnung ist notwendig, weil die Regeln fรผr den Schul- und Kitabetrieb nicht mehr รผber die Corona-Schutz-Verordnung des Sozialministeriums vorgegeben werden.

Nรคhere Informationen zur neuen Schul- und Kitabetriebseinschrรคnkungsverordnung gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog) .