Sachsenlockdown – Das sind die neuen Regeln ab 11. Januar!

0
21066
Foto: pixabay

Sachsen. Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Das sind die neuen Reglungen:

Berรผcksichtigt wurden demnach die Beschlรผsse der Ministerprรคsidentinnen und -prรคsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. Die MaรŸnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudรคmmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschlieรŸlich 7. Februar 2021.

Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gรผltigen Verordnung weiter.

Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen:
Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ร–PNV wahrzunehmen und die Auslastung des ร–PNV auf ein Minimum zu beschrรคnken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, groรŸzรผgige Home-Office-Mรถglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermรถglichen.

Die Kontaktbeschrรคnkungen werden verschรคrft: Erlaubt sind kรผnftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, fรผr die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulรคssig ist aber die wechselseitige, nicht geschรคftsmรครŸige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiรคren oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften โ€“ wenn sie Kinder aus hรถchstens zwei Hausstรคnden umfassen. Dies gilt auch fรผr pflegende Angehรถrige.
Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl fรผr die Ausgangsbeschrรคnkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverรคndert weiter fรผr das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.
Solarien und Sonnenstudios sind zu schlieรŸen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsablรคufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getrรคnken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Die neue Verordnung wird in Kรผrze unter www.coronavirus.sachsen.de unter ยปAmtliche Bekanntmachungenยซ verรถffentlicht.