Mutzschen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza: HPAI) in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Leipzig sind die Keulung der infizierten und erkrankten Tiere sowie erste Desinfektionsmaßnahmen in den Ställen abgeschlossen.
Damit sei die weitere Verbreitung des Virus H5N8 auf weitere Betriebe ausgeschlossen. Am 25.12.2020 hatte das Friedrich-Loeffler-Institut einen Geflügelpestverdachtsfall in einem Tierbestand eines Betriebes bei Mutzschen bestätigt. Um den betroffenen Betrieb wurden Restriktionszonen festgelegt. Der Sperrbezirk mit einem Radius von ca. 3 Kilometer liegt jeweils zur Hälfte in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von ca. 10 Kilometern reicht zudem im Süden noch in den Landkreis Mittelsachsen. Die betroffenen Landkreise haben in Allgemeinverfügungen die notwendigen Tierseuchenschutzmaßnahmen festgelegt. Innerhalb der Restriktionszonen gilt strikte Stallpflicht für Geflügel.
Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen und untersuchen lassen. Der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ist untersagt. Alle Betriebe haben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, durch die ein Eintrag des Erregers in die Geflügelbestände verhindert wird.
Sozialministerin Petra Köpping betont: „Der Herd des Ausbruchs konnte durch ein schnelles Handeln beseitigt werden. In der Sperrzone hat die Untersuchung der Tiere in den weiteren Geflügelbetrieben jetzt oberste Priorität. Ich erinnere alle daran, die strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel einzuhalten, um eine Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern. Und ich danke noch einmal dem betroffenen Unternehmer Lorenz Eskildsen für seine Kooperation. Tierseuchenkasse und Freistaat werden für die wirtschaftlichen Verluste und die Kosten der Beseitigung der erkrankten Tiere aufkommen.“
Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum wird zeitnah entscheiden, ob es erforderlich ist, außerhalb der bereits bestimmten Restriktionszonen die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz der Bestände auszuweiten. Bundesweit sind insgesamt einschließlich Sachsen vier Bundesländer von einem Geflügelpestausbruch in einem Nutztierbestand betroffen. In weiteren Bundesländern wurden infizierte Wildvögel festgestellt. In Sachsen war dies am 18.11.2020 bei einer Wildente im Landkreis Nordsachsen der Fall.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Auch, wenn bislang keine Übertragung der Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.