Prozess: Schweden statt schwedische Gardinen?

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Foto: pixabay

30-facher Internetbetrug: 36-Jรคhriger zu Bewรคhrungsstrafe verurteilt

Grimma. Die Staatsanwaltschaft hatte gestern am Amtsgericht Grimma einem 36-Jรคhrigen eine ganze Reihe an Fรคllen von Internetbetrรผgerein vorgeworfen, nicht nur das:

Gut drei Dutzend Fรคlle wurden dem zweifachen Familienvater zur Last gelegt. Darunter diverse Internetbestellungen oder Vertragsabschlรผsse unter mindestens zehn falschen Idenditรคten, Fahren ohne Fรผhrerschein, unter Alkoholeinfluss und Sachbeschรคdigung. AuรŸerdem wurde ihm vorgeworfen, dass er eine gefundene EC-Karte fรผr Internetbestellungen genutzt habe.

Im September 2013 hatte der Angeklagte ein Fahrzeug samt Anhรคnger seines damaligen Arbeitgebers unberechtigt nach einer Party entwendet. Er fuhr gegen einen Zaun in Grimma Sรผd und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Wenig spรคter stellte ihn damals die Polizei. 1,8 Promille hatten dem Mann so zugesetzt, dass er sich nicht mal mehr daran erinnerte, dass am Fahrzeug ein Anhรคnger mitgefรผhrt wurde, den er an der Unfallstelle stehen lieรŸ.

Die Liste war also lang, ebenso der Auszug aus dem Bundeszentralregister der 19 Eintrรคge bereit hielt, unter anderem Diebstahl, Sachbeschรคdigung, Fahren ohne Fรผhrerschein und Betrรผgerein die zum Teil schon einige Jahre zurรผck lagen. Eigentlich sollte die Hauptverhandlung zu den neuen Delikten schon im Jahre 2014 verhandelt werden doch dazu kam es nicht. Der Angeklagte erschien damals nicht, sodass ein Haftbefehl erlassen wurde. Diesem entging er, setzte sich samt Freundin nach Schweden ab und kam erst 2017 wieder nach Deutschland und tauchte in Zwickau unter.

Dort schlug dann die Polizei Anfang Mรคrz zu. Der Angeklagte kam bis zur Verhandlung am Mittwoch fรผr gut zwei Wochen in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung setzte der 36-Jรคhrige auf ein umfassendes Gestรคndnis, zeigte Reue und wolle in Deutschland ein neues Leben beginnen. Das wirkte sich auf die StrafmaรŸzumessung positiv aus. Als letzter DenkanstoรŸ solle das Urteil fungieren. Zu einem Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewรคhrung, mit einer Bewรคhrungszeit von drei Jahren urteilte das Gericht. Zudem mรผsse er zukรผnftig seinen festen Aufenthaltsort dem Gericht nachweisen. Als Auflage kommen zudem entweder 100 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung oder eine Geldstrafe von 1200 โ‚ฌ, je nach dem ob er zeitnah einen festen Arbeitsvertrag, den er angeblich in Aussicht hรคtte, nachweisen kรถnne. Die Kosten des Verfahrens trรคgt der Angeklagte. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist rechtskrรคftig.