Prozess: Schweden statt schwedische Gardinen?

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Foto: pixabay

30-facher Internetbetrug: 36-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Grimma. Die Staatsanwaltschaft hatte gestern am Amtsgericht Grimma einem 36-Jährigen eine ganze Reihe an Fällen von Internetbetrügerein vorgeworfen, nicht nur das:

Gut drei Dutzend Fälle wurden dem zweifachen Familienvater zur Last gelegt. Darunter diverse Internetbestellungen oder Vertragsabschlüsse unter mindestens zehn falschen Idenditäten, Fahren ohne Führerschein, unter Alkoholeinfluss und Sachbeschädigung. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, dass er eine gefundene EC-Karte für Internetbestellungen genutzt habe.

Im September 2013 hatte der Angeklagte ein Fahrzeug samt Anhänger seines damaligen Arbeitgebers unberechtigt nach einer Party entwendet. Er fuhr gegen einen Zaun in Grimma Süd und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Wenig später stellte ihn damals die Polizei. 1,8 Promille hatten dem Mann so zugesetzt, dass er sich nicht mal mehr daran erinnerte, dass am Fahrzeug ein Anhänger mitgeführt wurde, den er an der Unfallstelle stehen ließ.

Die Liste war also lang, ebenso der Auszug aus dem Bundeszentralregister der 19 Einträge bereit hielt, unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerschein und Betrügerein die zum Teil schon einige Jahre zurück lagen. Eigentlich sollte die Hauptverhandlung zu den neuen Delikten schon im Jahre 2014 verhandelt werden doch dazu kam es nicht. Der Angeklagte erschien damals nicht, sodass ein Haftbefehl erlassen wurde. Diesem entging er, setzte sich samt Freundin nach Schweden ab und kam erst 2017 wieder nach Deutschland und tauchte in Zwickau unter.

Dort schlug dann die Polizei Anfang März zu. Der Angeklagte kam bis zur Verhandlung am Mittwoch für gut zwei Wochen in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung setzte der 36-Jährige auf ein umfassendes Geständnis, zeigte Reue und wolle in Deutschland ein neues Leben beginnen. Das wirkte sich auf die Strafmaßzumessung positiv aus. Als letzter Denkanstoß solle das Urteil fungieren. Zu einem Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren urteilte das Gericht. Zudem müsse er zukünftig seinen festen Aufenthaltsort dem Gericht nachweisen. Als Auflage kommen zudem entweder 100 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung oder eine Geldstrafe von 1200 €, je nach dem ob er zeitnah einen festen Arbeitsvertrag, den er angeblich in Aussicht hätte, nachweisen könne. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig.