Sachsen. Konzentration auf das schulische Kerngeschรคft – weitere Schutzmaรnahmen: Lehrer erhalten auf Wunsch FFP2-Masken und รคltere Schรผler mรผssen Masken auch im Unterricht tragen, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Kultusminister Christian Piwarz hat heute (30. Oktober) nochmals bekrรคftigt, dass der Unterricht in Schulen und die Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stattfinden werden.
ยปDie Schulen und Kitas sind vergleichsweise sichere Orte und keine Hotspots der Pandemie. Wir sind es unseren Kindern schuldig, sie solange wie mรถglich offen zu halten. Die harten Kontaktbeschrรคnkungen im Privatbereich dienen zum Schutz, denn wenn auรerhalb von Kitas und Schule die Ansteckungszahlen gesenkt werden, werden auch weniger Infektionen in die Einrichtungen hineingetragenยซ, betonte Kultusminister Christian Piwarz.
Er verwies dabei unter anderem auf die wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse der TU Dresden (Prof. Dr. Reinhard Berner) und der Universitรคt Leipzig (Prof. Dr. Wieland Kiess), die zeigen, dass Schulen keine Pandemietreiber sind, Infektionen meist von auรen hereingetragen werden und gerade von Kita-Kindern und jรผngeren Schรผlern keine grรถรere Ansteckungsgefahr ausgeht. Vor den Herbstferien waren 99,3 Prozent der Schรผler im Prรคsenzunterricht. Lediglich 0,7 Prozent mussten aufgrund von Quarantรคne von zu Hause lernen. Die Zahl der festgestellten Infektionen bei Schรผlern und Lehrern lag im Promillebereich. Die aktuellen Corona-Zahlen an Schulen sind nach den Herbstferien wieder wรถchentlich abrufbar unter:ย https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Der Minister kรผndigte aufgrund der insgesamt steigenden Infektionszahlen weitere Schutzmaรnahmen fรผr den Schulbereich an.
1. Mund-Nasenbedeckung bei Schรผlerinnen und Schรผlern
Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auรerhalb und im Unterricht fรผr Schรผler der berufsbildenden Schulen und Schรผler der Sekundarstufe 2 des allgemeinbildenden Gymnasiums (11. und 12. Klasse) wird Pflicht, solange Abstรคnde untereinander nicht eingehalten werden kรถnnen. In unteren Klassen spielen Ansteckungen zwischen den Schรผlern kaum eine Rolle. Meist werden die Infektionen von auรen hereingetragen.ย https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/10/09/schulen-sind-und-werden-nicht-die-brutstaetten-der-infektionen-sein/
Zukรผnftig sind Schรผlerinnen und Schรผler ab der Klassenstufe 5 aller Schularten verpflichtet, auรerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasenbedeckung im Schulgebรคude und auf dem Schulgelรคnde zu tragen, wenn Abstรคnde untereinander nicht eingehalten werden kรถnnen. Im Unterricht besteht keine Pflicht. An Grundschulen, Horten sowie Fรถrderschulen (Primarbereich) besteht im Unterricht und auรerhalb des Unterrichts keine Maskenpflicht. Hier wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelรคnde und dem Gebรคude weiterhin empfohlen.
2. Lehrer erhalten auf Wunsch FFP2-Masken
Lehrerinnen und Lehrer erhalten auf Wunsch im Laufe der kommenden Woche FFP2-Masken. Kultusminister Piwarz an die Lehrkrรคfte gewandt: ยปWir befinden uns in einer schwierigen Situation und ich kann die Sorgen nachvollziehen. Wir gehen nicht leichtfertig mit dem Schutz unserer Lehrer um. Wir arbeiten mit den Erkenntnissen aus der Wissenschaft, haben einen Blick auf die Zahlen und achten auf die Hygienekonzepte. Lehrer, die trotz der Zugehรถrigkeit zu einer Risikogruppe unterrichten, haben wir auf Wunsch mit FFP2-Masken ausgestattet. In der nรคchsten Woche werden wir zusรคtzlich FFP2-Masken fรผr alle Lehrer ausreichen, die dies wรผnschen.ยซ Er appellierte aber auch an die Lehrer: ยปBitte halten Sie untereinander Abstand. Wenn dies in zu kleinen Lehrerzimmern nicht mรถglich ist, dann bitte setzen Sie die Maske auf oder nutzen Sie andere Rรคume. Nutzen Sie bitte auch die Testmรถglichkeiten, die wir einmal wรถchentlich kostenlos fรผr Lehrer zur Verfรผgung stellen.ยซ
3. Konzentration auf das Kerngeschรคft von Schule โ den Unterricht
Der Unterricht soll an den Schulen stattfinden; Besuche auรerschulischer Lernorte und Schรผlerbetriebspraktika der Schรผler allgemeinbildender Schulen finden bis Ende November nicht statt. Die Absolvierung der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in Betrieben und Einrichtungen bleibt unter Beachtung der Hygienevorschriften mรถglich. Ganztagesangebote (GTA) mit externen Partnern mรผssen fรผr November entfallen. Die Ganztagesangebote, die durch Lehrer erfolgen, kรถnnen weiter stattfinden.
Der Minister unterstrich: ยปBisher haben die Schulen und Kitas eine hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben wichtige Erfahrungen gesammelt, Hygiene- und Infektionsschutzmaรnahmen umgesetzt und aktualisiert. Traten positive Coronafรคlle auf, wurde umsichtig und schnell gemeinsam mit dem Gesundheitsamt reagiert, so dass eine weitere Ausbreitung verhindert werden konnte. Die Entscheidung, die Schulen und Kitas offen zu halten, war richtig.ยซ
Der Minister mahnte aber an: ยปNachlรคssigkeit mit den Regeln im privaten Bereich, die zu erhรถhten Infektionszahlen fรผhren, kann sich jederzeit auf die รffnung der Schulen und Kitas auswirken. Wenn wir ein gesamtgesellschaftliches erhรถhtes Infektionsgeschehen haben, dann werden auch die Infektionsfรคlle in der Schule und in den Kindertageseinrichtungen zunehmen. Das wird dann wiederum sehr stark in der รffentlichkeit wahrgenommen und gewinnt an Bedeutung, die nicht gerechtfertigt ist. Denn die steigenden Zahlen in betroffenen Kitas und Schulen sind dann auf das Gesamtgeschehen zurรผckzufรผhren und nicht auf die Schule bzw. Kita als Ansteckungsherd. Der Druck auf Kita und Schule wird dadurch aber steigen. Ich bitte daher alle, sich an die Vorgaben zu halten, damit wir die Schulen und Kitas offenhalten kรถnnen.ยซ
Die folgenden รnderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020.
รnderungen in der Schule:
- Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt fรผr alle Schularten.
- Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung fรผr Schรผlerinnen und Schรผler: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/10/30/regelbetrieb-unter-pandemiebedingungen/
- Exkursionen zu auรerschulischen Lernorten, Veranstaltungen mit externen Partnern, wie z. B. Elternabende oder auch GTA, sind abzusagen. GTA durch Lehrer kann weitergefรผhrt werden.
- Schรผlerpraktika sind abzusagen.
- Klassenfahrten sind nicht durchzufรผhren.
- Schwimmunterricht kann aufgrund der Schlieรung der Schwimmhallen nicht stattfinden.
รnderungen in der Kindertagesbetreuung:
- Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen lรคuft weiter.
- Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Erste-Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner sind abzusagen.
- Eingewรถhnungen mit den Eltern kรถnnen durchgefรผhrt werden.
- Eltern sollen maximal zur Garderobe, nicht aber zu den Gruppenrรคumen Zugang bekommen.
- Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelรคnde (innen und auรen) besteht fort.
- Die tรคgliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter Bestand.
- Eine Maskenpflicht fรผr Erzieher und Kinder besteht auch weiterhin nicht.
Es kann zu Betreuungseinschrรคnkungen kommen, wenn das Personal aufgrund von Quarantรคne oder Krankheiten die Betreuung nicht mehr in vollem Umfang gewรคhrleisten kann. Hier muss in Ausnahmefรคllen z. B. mit gekรผrzten Betreuungszeiten gerechnet werden. Die Verantwortung liegt hier bei den Kita-Trรคgern.
Quelle: Sรคchsisches Staatsministerium fรผr Kultus