Sachsen. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten.
Durch die schwankenden Wasserspiegel ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht Lebensgefahr! Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große Anziehungskraft. „Deshalb sollten Eltern, Lehrer und Erzieher die Kinder unbedingt über die Gefahren beim Betreten von Eisflächen aufklären“, sagt Heinz Gräfe, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.
Bei Talsperren können sich durch Wasserstandsschwankungen unterm Eis gefährliche Hohlräume bilden. Außerdem sind viele Staumauern mit Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern, dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, die die Stauanlage beschädigen könnte. Auch Flüsse sind ständig in Bewegung. Deshalb sind sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden.
Verboten ist außerdem das Rodeln auf Deichen. „Deiche schützen uns vor Hochwasser. Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – kann die Grasnarbe des Deiches beschädigt werden“, warnt Gräfe. Die Grasnarbe schützt den Deich vor Ausspülungen und ist deshalb entscheidend für die Standfestigkeit der Hochwasserschutzanlage.
Ebenso ist davon abzusehen, Schnee in den Flüssen zu entsorgen. Der Schnee kann vereisen und zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse verengt und sich an Querbauwerken wie Wehren und Brücken aufstauen kann.
Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen verpflichtet sind, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.