Sachsen. Freistaat hält an dem Verfahren der Abschlussprüfungen derzeit fest.
Die Abschluss- und Abiturprüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, an Ober- und Förderschulen sowie an Fachoberschulen sind nach derzeitigem Stand sicher. Ziel ist es, die Termine der Prüfungen einzuhalten. Die Prüfungstermine liegen alle nach den Osterferien. Der Start erfolge mit der ersten Abiturprüfung am 22. April.
Kultusminister Christian Piwarz: »Wir stellen sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler die Abschlussprüfungen durchführen können. Es gibt aus jetziger Sicht keine Veranlassung von dem abgestimmten Verfahren abzuweichen. In der jetzigen Lernzeit sind die Schüler der Abschlussjahrgänge weiterhin im Kontakt mit ihren Lehrern, per Mail, Telefon oder über digitale Plattformen. Wir werden die Situation Ende März neu bewerten. Sollten sich dann Änderungen an dem Verfahren ergeben, werden wir alle Beteiligten rechtzeitig informieren. In jedem Fall gilt: Wir stellen unter allen Umständen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlüsse ableisten können. Niemand wird benachteiligt.«
Der zur Prüfung benötigte Unterrichtsstoff ist jetzt weitestgehend behandelt worden. Die Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 12 an allgemeinbildenden Gymnasien bzw. 13 an beruflichen Gymnasien und Klassenstufe 12 an Fachoberschulen sind z. B. für insgesamt ca. 22 Unterrichtswochen ausgelegt, so dass die Schüler noch Zeit und Freiraum für die Prüfungsvorbereitung haben. In den Lehrplänen der Förder- und Oberschulen ist in Klassenstufe 10 für 20 Wochen Unterrichtstoff ausgewiesen, damit auch hier ausreichend Zeit für Wiederholung und Übung zur Verfügung steht.
Lehrer stellen jetzt Aufgaben zur Übung und Lernaufträge für das Selbstlernen so zusammen, dass die Schüler sich unter den gegebenen Bedingungen auf die Prüfungen vorbereiten können. Dabei wird dafür Sorge getragen, dass noch nicht behandelter Stoff im Selbststudium nachzuholen ist bzw. erarbeitet werden kann. Bei Rückfragen sollten die Schüler die in der Schule vorhandenen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, so bspw. Chaträume, Lernplattformen und Schulwebseiten. Letztlich sind auch klassische Wege wie das Telefon und E-Mail denkbar, um seinen Lehrer zu konsultieren. (Außerdem müssen auch telefonische oder digitale Wege der Kommunikation zwischen Schule und Prüfungsteilnehmern sowie digitale Lernplattformen genutzt werden. Auch Konsultationen sind über digitale Medien denkbar.)
Weitere Informationen für Presse, Eltern und Schüler gibt es unter: https://www.bildung.sachsen.de/24377.htm